Praktische Tipps
Um das Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen empfehlen wir den Betrieben, die Mitarbeiter in die Schweiz entsenden, von Anfang an für alle entsandten Mitarbeitenden ein Dossier mit den folgenden Unterlagen zu erstellen:
- Lohnabrechnung/en des Monates bzw. der Monate des Einsatzes
- Arbeitszeitrapporte
- Angaben über die Abgeltung der Reisezeit
- Genaue Angaben über die Tätigkeit/Anstellungsfunktion im Betrieb
- Angaben über die Ausbildung (z.B. Gesellenbrief)
- Angabe der Anzahl Erfahrungsjahre in der Anstellungsfunktion, unabhängig eines Stellenwechsels (z.B. Einreichung Lebenslauf)
- Kopie der Arbeitsverträge
- Belege über die Bezahlung eines Urlaubsgeldes bzw. 13. Monatslohnes
- Belege über die Bezahlung eines Weihnachtsgeldes bzw. 14. Monatslohnes
- Angaben über den Anspruch an Ferientagen und bezahlten Feiertagen pro Kalenderjahr
- Belege über die Bezahlung von Entsendeentschädigungen für die Verpflegung (Auslöse, Diäten, Spesen etc)
- Belege über die Bezahlung der Übernachtung
Weiter empfehlen wir für die Arbeitszeitaufschreibung das von uns zur Verfügung gestellte Dokument «Arbeitszeitrapport» zu benützen.
Der Vorstand der SPBH hat beschlossen, dass grundsätzlich keine Mitarbeiterbestätigungen akzeptiert werden. Insbesondere werden Barauszahlungen an die Mitarbeiter nicht weiter berücksichtigt. Diese Praxisänderung tritt per September 2018 in Kraft.