Entsendebetriebe

Im Jahr 2002 ist das Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union in Kraft getreten, welches ausländischen Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen erlaubt, ihre Dienstleistungen während einer bestimmten Zeit pro Kalenderjahr in der Schweiz zu erbringen.

In diesem Zusammenhang wurden am 1. Juni 2004 sogenannte «flankierende Massnahmen» eingeführt. Diese dienen dem Schutz der Erwerbstätigen vor missbräuchlichen Unterschreitungen der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen und sollen des Weiteren gleiche Wettbewerbsbedingungen für in- und ausländische Unternehmen gewährleisten.

Nachfolgend finden Sie diverse Informationen betreffend Entsendung von Mitarbeitern in die Schweiz.