Neue GAV-Bescheinigung

Die vertragsschliessenden Parteien (Sozialpartner) fast aller Gesamtarbeitsverträge (GAV) im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe haben sich entschieden, die GAV-Bescheinigungen branchenübergreifend zu vereinheitlichen und transparenter zu machen. Stein des Anstosses dazu war die Einführung der Solidarhaftung im Bauhaupt- und Baunebengewerbe mit der Anpassung des Entsendegesetzes 2013. Diese hat zum Ziel, dass Erstunternehmer stärker als bisher dazu angehalten sind, auch bei Subunternehmern die in den GAV festgehaltenen minimalen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen durchzusetzen. Im Rahmen der dort aufgeführten Sorgfaltspflichten müssen Erstunternehmer sich vom Subunternehmer die Einhaltung eines allenfalls anwendbaren GAV bestätigen lassen.

Die Sozialpartner sind der Meinung, dass der Nachweis der GAV-Einhaltung via Selbstdeklaration zwar gut ist, besser aber über das erprobte Kontrollsystem der paritätischen Kommission gewährleistet werden kann. Deshalb haben die Sozialpartner das Informationssystem Allianz Bau (ISAB) ins Leben gerufen. Künftig sollen dort auf einer Webplattform GAV-Bescheinigungen für verschiedene Branchen im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe bezogen werden können (siehe Abschnitt ISAB).

Wie sieht die neue GAV-Bescheinigung via ISAB aus?

Ab wann wird die neue GAV-Bescheinigung ausgestellt?

Bei gewissen Bauprojekten müssen ausführende Firmen einen Nachweis erbringen, dass sie die für sie massgeblichen GAV-Besdtimmungen einhalten. Bisher stellte die SPBH zu diesem Zweck direkt für die Holzbaubranche eine sogenannte GAV-Bescheinigung aus. Voraussichtlich ab Ende August wird diese Dienstleistung der SPBH jedoch ausschliesslich über die ISAB-Plattform erhältlich sein.

Sämtliche unterstellten Betriebe werden vorab über den genauen Einführungszeitpunkt informiert.

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