Impressum
Verantwortlich für diese Website:
Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau
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Text und Redaktion
Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau
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Datenschutzerklärung
Vorbemerkung
Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, wie und welche Personendaten die Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau (SPBH) beim Vollzug des für allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrages Holzbau beschafft und bearbeitet. Zudem erläutern wir, welche Personendaten wir beschaffen und bearbeiten, wenn Sie unsere Website unter www.gav-holzbau.ch nutzen, wenn Sie Verträge mit uns schliessen oder wenn Sie anderweitig mit uns zu tun haben.
Unter Personendaten werden alle Angaben verstanden, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen. Mit Bearbeiten ist jeder Umgang mit Personendaten unabhängig der verwendeten Mittel und Verfahren gemeint, insbesondere das Beschaffen, Speichern, Aufbewahren, Verwenden, Verändern, Bekanntgeben, Archivieren, Löschen oder Vernichten von Daten.
Die Personendaten werden rechtmässig und sorgfältig bearbeitet. Dies ausschliesslich und nur zu den in dieser Datenschutzerklärung beschriebenen Zwecken und nur im dafür notwendigen Umfang. Die Personendaten werden nur soweit und so lange aufbewahrt, wie es zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist oder dies gesetzlich vorgesehen ist.
1. Verantwortlicher
Für die hier beschriebenen Datenbearbeitungen ist datenschutzrechtlich verantwortlich:
Schweizerische Paritätische Kommission Holzbau
Schaffhauserstrasse 315
8050 Zürich
Wenn Sie Fragen zu den hier beschriebenen Datenbearbeitungen haben oder Ihre Rechte geltend machen möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter den angegebenen Kontaktdaten.
2. Vollzug des GAVs
2.1 Bearbeitungszwecke
Beim Vollzug des GAV Holzbau beschaffen und bearbeiten wir insbesondere die Personendaten von Mitarbeitenden und Betrieben (insbesondere Einzelunternehmen). Grundsätzlich können wir diese Daten insbesondere zu den folgenden Zwecken beschaffen und bearbeiten:
- Stammdatenverwaltung (Verzeichnis der dem GAV unterstellten Betriebe): Die SPBH erfasst Betriebe, die im Holzbaugewerbe im geografischen Zuständigkeitsbereich der SPBH tätig sind oder sein könnten. Dies dient insbesondere der Verwaltung und Information der unterstellten Betriebe, der Rechnungsstellung für Vollzugskostenbeiträge u.a., der Planung, Durchführung und Dokumentation der Kontrollen und der Ergebnisse bzw. Beschlüsse, dem Bearbeiten von Gesuchen und Meldungen, dem Erstellen von GAV-Bescheinigungen, der Berichterstattung an Behörden und Vollzugsorgane des GAV, anderen Aspekten des GAV-Vollzugs, der Auskunftserteilung, als Basis für Behördenmeldungen im Bereich des Entsendegesetzes, statistischen Zwecken und der Information interessierter Kreise.
- Mitarbeitende- und Lohndeklarationen (Art. 53 GAV): Die jährliche Mitarbeiter- und Lohndeklaration dient der Überprüfung der Unterstellung des Betriebes und der Mitarbeitenden unter den GAV, der Abrechnung und Rückerstattung von Vollzugskostenbeiträgen, der flächendeckenden Kontrolle über die Einhaltung der Mindestlöhne, der Erhebung von Mitarbeiter- und Lohnstatistiken sowie der Ausstellung von GAV-Bescheinigungen. Die SPBH sorgt dafür, dass die von Betrieben über die Umsetzungsplattform auf elektronischem Weg eingereichten Daten in geeigneter Weise verschlüsselt sind und stellt sicher, dass die Rückmeldung an den Betrieb mittels als vertraulich bezeichnetem Schreiben oder an eine vom Betrieb bezeichnete, autorisierte E-Mail-Adresse erfolgt.
- Unterstellungs-, Betriebs- und Baustellenkontrollen (Art. 47 – 49 GAV): Gestützt auf den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) kann die SPBH zum Zweck der Überprüfung und Durchsetzung der Einhaltung der GAV-Bestimmungen verschiedene Kontrollen durchführen:
- Unterstellungskontrollen bei Betrieben mit Sitz in der Schweiz
- Kontrollen über die Einhaltung von Normen des GAV bei Betrieben mit Sitz in der Schweiz und Personalverleihfirmen, die Personen in die Holzbaubranche vermitteln
- Kontrollen im Rahmen der Entsendegesetzgebung
- Gesuche sowie Meldungen:
- Minderleistungsgesuch (Art. 5b GAV);
- Gleitstundenäufnungsgesuch (Art. 18g GAV);
- Vorübergehend erhöhte Gleitstundenflexibilität in Berggebieten (Art. 17g GAV);
- Meldungen zur Schichtarbeit (Art. 23a GAV);
- zu Lehrabgänger (Art. 25c GAV) zum Leistungslohn für Prüfung des Beurteilungssystems (Art. 28c GAV);
Im GAV Holzbau ist die Möglichkeit verankert, in den Bereichen Arbeitszeit und Lohn auf Gesuch hin bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen und nach erfolgter Genehmigung von Mindestvorgaben des GAV abweichen bzw. Ausnahmeregelungen umsetzen zu können. Zum Zweck, den Sozialpartnern einen Überblick über die Umsetzung von bestimmten Bereichen in den Betrieben zu verschaffen, unterstehen einige Umsetzungsmöglichkeiten in den Bereichen Arbeitszeit und Lohn zudem einer Meldepflicht.
- Rechtliche Auskünfte (Art. 47g GAV): Daten werden verwendet, um rechtliche Auskünfte zu erteilen.
- Berufsbildentwicklung: Zur Definierung und Aktualisierung von Anforderungen, Kompetenzen und Qualifikationen für bestimmte Berufe werden Daten bearbeitet und erhoben.
- Bedarfsermittlung: Der Bedarf an Fachkräften in bestimmten Berufsfeldern wird durch die Erhebung von Daten analysiert und der aktuelle und zukünftige Arbeitsmarkt wird bewertet.
- Prüfung und Zertifizierung: Während Prüfungsprozesse werden Daten erhoben, um Kompetenzen und Fähigkeiten zu bewerten und entsprechende Zertifikate oder Qualifikationen zu vergeben.
- Analyse von Arbeitsmarkt- und Beschäftigungstrends (z.B. Branchenbefragungen): Wir analysieren Trends auf dem Arbeitsmarkt, wie etwa in Bezug auf die Beschäftigungszahlen, Berufswahl, Geschlechterverteilung, Teilzeitarbeit, Lohnentwicklung und andere relevante Faktoren. Hierfür können wir zwar Personendaten bearbeiten; die Auswertungen aus unseren Analysen sind jedoch anonymisiert und ermöglichen keinen Rückschluss auf einzelne Mitarbeitende oder Betriebe.
- Holzbau Vital (Art. 39 GAV) und Bildungsfonds GAV Holzbau (Art. 53c GAV): Die Sozialpartner unterhalten mit Holzbau Vital eine Branchenlösung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie dem betrieblichen Gesundheitsmanagement. Auf Antrag können Grund- und Weiterbildungen unterstützt und in einem Kurskalender publiziert werden. Zudem werden selbst oder in Kooperation mit Dritten Weiterbildungskurse angeboten. Des Weiteren wird ein Bildungsfonds geführt, um Arbeitgebende und Mitarbeitende grossmehrheitlich in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie der Administration zu unterstützen.
- Qualitätslabel Holzbau Plus: Das Qualitätslabel Holzbau Plus wurde als Anreizsystem geschaffen zum Zweck der Förderung der GAV-Umsetzung in den Betrieben, der Weiterentwicklung des Gesamtarbeitsvertrages und der Förderung einer partnerschaftlichen Unternehmenskultur in den Betrieben. Mit dem Label können Betriebe ausgezeichnet werden, welche diese Prinzipien umsetzen. Die SPBH kann dabei mit spezialisierten Fachleuten und Fachinstitutionen zusammenarbeiten.
- GAV-Bescheinigungen auf ISAB: Die SPBH stellt interessierten Personen Angaben zur Unterstellung der einzelnen Betriebe online via ISAB (Informationssystem Allianz Bau) zur Verfügung. Über dasselbe System bietet die SPBH auch den jeweils betroffenen Betrieben, den Organen des GAV Holzbau und anderen GAVs und ggf. auch Behörden online Zugang zu Informationen zum Betrieb und erlaubt Vergabestellen gestützt darauf GAV-Bestätigungen abzurufen. Jeder Betrieb wird orientiert, bevor er in das Online-System aufgenommen wird und hat die Möglichkeit, eigene Bestreitungsvermerke festzuhalten und die Weitergabe seiner Angaben an Vergabestellen zu sperren. Angaben über Mitarbeitende werden von der SPBH über dieses System nicht zugänglich gemacht.
- Weitere Statistiken und Auswertungen: Wir können für unsere eigene Zwecke, für die Zwecke der Sozialpartner bzw. Organe des GAV, Aufsichtsorgane, Behörden oder Öffentlichkeit statistische und andere Auswertungen der zu den oben beschriebenen Zwecken erhobenen Daten vornehmen. Die Ergebnisse können publiziert werden; Personendaten werden, mit Ausnahme der Namen von Gremienmitgliedern, jedoch keine publiziert.
Weitere Aufgaben und Verwendungszwecke können sich bei allfälligen AVE-GAV-Änderungen ergeben.
2.2 Art der erhobenen Daten
Über die einzelnen Mitarbeitenden und Betriebe (insbesondere Einzelunternehmen) werden im Rahmen von Kontrollen und anderen in Ziffer 2.1 aufgeführten Bearbeitungszwecken typischerweise folgende Angaben beschafft und bearbeitet:
Daten von Betrieben:
- Stammdaten der Betriebe wie Name, Adresse, UID, Niederlassungen, Kontaktpersonen und -daten, Bankverbindung etc.;
- Ob und wie weit der Betrieb dem GAV unterstellt ist;
- Mitgliedschaft bei Holzbau Schweiz
- Bei ausländischen Betrieben Entsendemeldung, Einsatz, Ort, Datum, Tätigkeit;
- Bestreitungsvermerke und Kommentare der Betriebe;
- Information über Art und Durchführung von Kontrollen
- Auftraggeber, Periode, Kontrollpunkte, Kontrolleur, Datum der Kontrolle;
- Informationen zum Verfahren (rechtliches Gehör, Beschlüsse, Rekurse etc.);
- Kontrollergebnis / Verstösse, nachgewiesene Zahlungen, Sanktionen, Fristen;
- Weitere für die Kontrolle notwendige Angaben wie z.B. Versicherungspolice, Spesenbelege, Baustellenverzeichnisse etc.;
- Für die Beurteilung unternehmenskultureller Aspekte im Rahmen von Holzbau Plus relevante Daten (z.B. Reglemente, Mitarbeiterqualifikationen etc.);
- Informationen im Zusammenhang mit Meldungen und Gesuchen wie z.B. Dauer der gültigen Ausnahmebewilligung etc.;
- Massgebliche Lohnsumme des Betriebes, Leistungen Dritter;
- Forderungsbeträge aus Vollzugskosten, Kontrollen, Schulungen etc.;
- Offene / erledigte Posten inklusive Zahlungsdatum;
- Zahlungsfluss / Bonität;
- Betriebsorganigramme (inkl. typischerweise Vor- und Nachname, Position);
- andere Informationen gemäss Regelungen im GAV Holzbau;
Daten von Mitarbeitenden:
- Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Ausweisdaten, AHV-Nummer;
- Ausgeübte Funktion, Ausbildung, Nationalität, Tätigkeit, Position, Beschäftigungsgrad, Zeugnisse, Einsatzbetrieb, Einsatzverträge, Anstellung, Arbeitszeiten, Einsatzdaten, -zeiten und -orte, Lohn und Entschädigung, Informationen über Lohnabzüge für Vollzugskostenbeiträge, Gesellschaftsform, Tätigkeitsbereich/ Struktur, AVE-GAV-Unterstellung UID, Niederlassungen und Kontakte, Verbandsmitgliedschaft der Einzelunternehmung;
- besonders schützenswerte Personendaten wie Daten über die Gesundheit, die Intimsphäre oder Daten über Massnahmen der sozialen Hilfe, sowie Informationen über IV-, Unfall- oder Militärversicherungs-Rentenbezüger oder Sozialhilfebezüger;
- Daten von Mitarbeitenden aus der (behördlichen) Entsendungsmeldung;
Diese Personendaten erheben wir in erster Linie bei den Arbeitgebenden, Behörden und öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister). Im Rahmen der Prüfung der GAV-Unterstellung können auch Kundendaten (z.B. Namen, Adressen in Pflichtenheften, Auftrags-beschreibungen etc.) beschafft und bearbeitet werden.
2.3 Herkunft der verwendeten Daten
Wir können auch Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Betreibungsregister, Grundbücher, Handelsregister, Medien oder dem Internet inkl. Social Media) entnehmen oder erhalten diese von (i) Behörden, (ii) Ihrem Arbeit- oder Auftraggeber, der mit uns entweder in einer geschäftlichen Beziehung steht oder anderweitig zu tun hat, sowie von (iii) sonstigen Dritten (z.B. Kreditauskunfteien, Adresshändler, Verbände, Vertragspartner, Internet-Analysedienste) beschaffen. Dazu gehören insbesondere die Daten, die wir im Rahmen der Anbahnung, dem Abschluss und der Abwicklung von Verträgen bearbeiten sowie Daten aus der Korrespondenz und Besprechungen mit Dritten, aber auch alle anderen hier in Ziffer 3 beschriebenen Datenkategorien.
3. Weitere Datenbearbeitungszwecke
Neben den in Ziffer 2 beschriebenen Bearbeitungszwecken, können wir Ihre Personendaten insbesondere zu den folgenden Zwecken bearbeiten:
- Betrieb unserer Website: Um unsere Website sicher und stabil betreiben zu können, erheben wir technische Daten, wie z.B. IP-Adresse, Angaben über das Betriebssystem und Einstellungen Ihres Endgeräts, die Region und den Zeitpunkt und Art der Nutzung. Zudem verwenden wir Cookies und ähnliche Technologien. Für weitere Informationen vgl. Ziffer 9.
- Registrierung: Um bestimmte Angebote und Dienstleistungen (z.B. Login-Bereiche) nutzen zu können, müssen Sie sich (direkt bei uns oder über unsere externen Login-Dienstleister) registrieren. Hierfür bearbeiten wir die im Rahmen der jeweiligen Registrierung bekanntgegebenen Daten. Ferner können wir auch während der Nutzung des Angebots oder der Dienstleistung Personendaten über Sie erheben; sofern notwendig werden wir Ihnen weitere Informationen über die Bearbeitung dieser Daten zur Verfügung stellen.
- Kommunikation: Um mit Ihnen sowie mit Dritten über E-Mail, Telefon, brieflich oder anderweitig zu kommunizieren (z.B. zur Beantwortung von Anfragen, im Rahmen einer Beratung und zur Vertragsanbahnung oder -abwicklung), bearbeiten wir insb. die Inhalte der Kommunikation, Ihre Kontaktdaten sowie die Randdaten der Kommunikation. Falls wir Ihre Identität feststellen müssen oder wollen, erheben wir zusätzliche Daten (z.B. eine Kopie eines Ausweises).
- Öffentlichkeitsarbeit: Um Anfragen von Medien oder der Öffentlichkeit zu beantworten sowie für die öffentliche Kommunikation und Information bearbeiten wir insbesondere die Inhalte der Anfragen und die Kontaktdaten der anfragenden Personen. Zur öffentlichen Information gehört es auch, dass wir die Namen sowie weitere Informationen über die dem GAV unterstellten Arbeitgeber veröffentlichen; diese können auch Einzelunternehmen sein.
- Anbahnung und Abschluss von Verträgen: Im Hinblick auf den Abschluss eines Vertrags mit Ihnen oder Ihrem Auftrag- oder Arbeitgeber können wir insbesondere Ihren Namen, Kontaktdaten, Vollmachten, Einwilligungserklärungen, Informationen über Dritte, Vertragsinhalte, Abschlussdatum, Bonitätsdaten sowie alle weiteren Daten beschaffen und sonst bearbeiten, welche Sie uns zur Verfügung stellen oder die wir von Dritten erheben (z.B. Referenzen).
- Verwaltung und Abwicklung von Verträgen: Wir beschaffen und bearbeiten Personendaten, damit wir unsere vertraglichen Pflichten gegenüber unseren Vertragspartnern (z.B. Lieferanten, Dienstleister, Projektpartner) einhalten und insbesondere die vertraglichen Leistungen erbringen und einfordern können. Dazu gehören auch die Datenbearbeitung zur Durchsetzung von Verträgen (Inkasso, Gerichtsverfahren etc.) und die Buchführung. Hierfür bearbeiten wir die Daten, welche wir im Rahmen der Anbahnung, des Abschlusses und der Abwicklung des Vertrags erhalten oder erhoben haben sowie z.B. Daten über vertragliche Leistungen und die Leistungserbringung und Finanz- und Zahlungsinformationen.
- Weitere Zwecke: Zu weiteren Zwecken gehören z.B. interne Schulungs- und Ausbildungszwecke, administrative Zwecke (z.B. die Buchhaltung) oder die Durchführung von Anlässen für die Öffentlichkeit. Wir können zu Schulungs-, Beweis- und Qualitätssicherungszwecken Telefon- oder Videokonferenzen mithören oder aufzeichnen. In solchen Fällen weisen wir Sie gesondert daraufhin (z.B. durch eine Anzeige während der betreffenden Videokonferenz) und es steht Ihnen frei uns mitzuteilen, falls Sie keine Aufzeichnung wünschen oder die Kommunikation zu beenden (falls Sie lediglich keine Aufzeichnung Ihres Bildes wünschen, stellen Sie bitte Ihre Kamera aus). Ausserdem können wir Personendaten für die Organisation, die Durchführung und die Nachbereitung von Anlässen bearbeiten, wie insbesondere Teilnehmerlisten, Inhalte von Referaten und Diskussionen, aber auch Bild- und Audioaufnahmen, die während diesen Anlässen erstellt werden. Auch die Wahrung weiterer berechtigter Interessen gehört zu den weiteren Zwecken, die sich nicht abschliessend nennen lassen.
Den Grossteil der beschriebenen Personendaten geben Sie (oder Ihr Endgerät) uns selbst bekannt (z.B. im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Website oder der Kommunikation mit uns). Wir können auch Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Betreibungsregister, Grundbücher, Handelsregister, Medien oder dem Internet inkl. Social Media) entnehmen oder erhalten diese von (i) Behörden, (ii) Ihrem Arbeit- oder Auftraggeber, der mit uns entweder in einer geschäftlichen Beziehung steht oder anderweitig zu tun hat, sowie von (iii) sonstigen Dritten (z.B. Kreditauskunfteien, Adresshändler, Verbände, Vertragspartner, Internet-Analysedienste) beschaffen. Dazu gehören insbesondere die Daten, die wir im Rahmen der Anbahnung, dem Abschluss und der Abwicklung von Verträgen bearbeiten sowie Daten aus der Korrespondenz und Besprechungen mit Dritten, aber auch alle anderen hier in Ziffer 3 beschriebenen Datenkategorien.
4. Kategorien der Datenempfänger
Im Rahmen ihrer Tätigkeiten kann die SPBH von ihr gesammelte Personendaten an folgende Stellen weitergeben (die diese Daten eigenverantwortlich weiterverarbeiten):
- Kontrolleure / Kontrollorgane, welche im Auftrag der SPBH Kontrollen bei Betrieben durchführen, soweit dies für die ordnungsgemässe Durchführung einer Kontrolle angezeigt ist;
- Behörden (wie z.B. kantonale Arbeitsinspektorate, kantonale Tripartite Kommissionen, SECO), im Rahmen ihrer Melde- und Auskunftspflichten und dort, wo und soweit ihr eine Meldung bzw. Anzeige angemessen erscheint, insbesondere im Bereich der Entsendegesetzgebung sowie der Allgemeinverbindlicherklärung von GAV;
- Schlichtungsbehörden, Gerichte und Inkassofirmen, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Forderungen;
- Vergabestellen, im Rahmen des Online-Abrufs von GAV-Bestätigungen (siehe Ziffer 2.1 oben), soweit sie einen entsprechenden Vertrag mit Nutzungsbeschränkungen unterzeichnet haben. Vergabestellen erhalten keine Daten von Mitarbeitenden;
- Den Betrieben selbst, jeweils auf sie und ihre Mitarbeitenden bezogen, sowohl im Rahmen von Kontrollen (Ziffer 2.1 oben), des Online-Abrufs (Ziffer 2.1 oben) als auch im Rahmen der Akteneinsicht bzw. des Auskunftsrechts;
- In Ausnahmefällen Mitarbeitenden eines Betriebes, die einer Kontrolle unterzogen und deren Daten erhoben wurden, mit Bezug auf das Ergebnis der Überprüfung ihrer Daten;
- Den von den Betrieben beauftragten Dienstleistern (wie z.B. ISAB) mit Einwilligung der Betriebe, so z.B. zur Erstellung von Ausweisen für ihre Mitarbeitenden;
- Sozialpartner des GAV Holzbau, die Informationen gemäss Ziffer 2.1 oben für den präventiven Vollzug (Meldung von vermuteten Verstössen und Verdachtsmomenten, Rechtsauskünfte) und die Berichterstattung gegenüber den Vollzugsorganen des GAV verwenden, jedoch normalerweise keine Personendaten von Mitarbeitenden. Es gilt dabei der Grundsatz, dass von einem Vertragspartner des GAV Holzbau beantragte Datenlieferungen, die über Informationen zu einzelnen Betrieben, Mitarbeitenden oder Verfahren hinausgehen, vom Vorstand beschlossen werden müssen;
- Anderen Stellen wie z.B. die Geschäftsstellen Holzbau Vital oder Berufsförderung Holzbau Schweiz, soweit diese Informationen für ihre Tätigkeit oder für die Abklärung von Leistungsberechtigungen notwendig ist;
- Vollzugsorgane anderer GAV (z.B. andere RPKs), soweit dies für die Koordination der Kontrolltätigkeit angezeigt erscheint (Unterstellung und Abgrenzung, risikobasierte Kontrollen, Vermeidung überflüssiger Kontrollen);
- Jede interessierte Person, im Rahmen des Online-Abrufs, soweit es um die Frage der Unterstellung eines Betriebes unter einen GAV geht, jedoch keine weiterführenden Angaben und keine Personendaten von Mitarbeitenden.
Die SPBH beauftragt teilweise auch Dritte mit diesen Datenverarbeitungen:
- Es kann vorkommen, dass von der SPBH mit der Durchführung von Kontrollen beauftragte Dritte ein und dieselbe Kontrolle gleichzeitig für mehrere RPKs (d.h. RPKs auch anderer GAV) und im staatlichen Auftrag (z.B. Schwarzarbeitskontrollen) durchführen. Die SPBH erhält dann nur die sie betreffenden Angaben und ist auch nur für diese bzw. diesen Teil der Kontrolle verantwortlich.
- Mit der Gewährung des Online-Zugangs beauftragt die SPBH den Paritätischen Verein Informationssystem Allianz Bau (ISAB), Daten für die Erstellung von GAV-Bescheinigungen und für die ISAB-Card von Mitarbeitenden verfügbar zu machen.
- Ferner lässt die SPBH ihre Informatik teilweise von externen Dienstleistern in der Schweiz betreiben. Alle Personendaten bleiben jedoch in der Schweiz gespeichert.
Der Vollständigkeit halber noch folgende Hinweise auf weitere mögliche Datenempfänger:
- Andere Vollzugsorgane, sofern dies zur Erfüllung unserer Aufgaben aus dem GAV als erforderlich erscheint. Diese bearbeiten die Daten in eigener Verantwortlichkeit;
- Wir arbeiten mit Dienstleistern im In- und Ausland zusammen, die (i) in unserem Auftrag (z.B. IT-Provider), (ii) in gemeinsamer Verantwortung mit uns oder (iii) in eigener Verantwortung Daten bearbeiten, die sie von uns erhalten oder für uns erhoben haben. Zu diesen Dienstleistern gehören z.B. IT-Provider, Werbedienstleistende, Banken, Versicherungen, Inkassofirmen, Wirtschaftsauskunfteien, Adressprüfer, Beratungsunternehmen oder Anwälte) aber auch Dienstleister, die Kontrollen bei den Arbeitgebern vor Ort durchführen. Wir vereinbaren mit diesen Dritten in der Regel Verträge über die Nutzung und den Schutz der Personendaten.
- Weitere Personen: Gemeint sind andere Fälle, wo sich der Einbezug von Dritten aus den Zwecken gemäss Ziffer 2 und 3 ergibt. Das betrifft z.B. von Ihnen angegebene Lieferadressaten oder Zahlungsempfänger, Dritte im Rahmen von Vertretungsverhältnissen (z.B. Ihr Anwalt oder Ihre Bank) oder an Behörden- oder Gerichtsverfahren beteiligte Personen. Wenn wir mit Medien zusammenarbeiten und diesen Material übermitteln (z.B. Fotos), können Sie ebenfalls davon betroffen sein. Im Rahmen der Kommunikation mit anderen Paritätischen Berufskommissionen, Branchenorganisationen und weiteren Gremien kann es ebenfalls zum Austausch von Daten kommen, die Sie betreffen.
5. Bekanntgabe ins Ausland
Wir bearbeiten und speichern Personendaten hauptsächlich in der Schweiz und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), im Ausnahmefall – beispielsweise über Unterauftrags-bearbeiter unserer Dienstleister – aber potentiell in jedem Land der Welt.
Befindet sich ein Empfänger in einem Land ohne angemessenen Datenschutz, verpflichten wir den Empfänger vertraglich zur Einhaltung eines ausreichenden Datenschutzniveaus (dazu verwenden wir die revidierten Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission, https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2021/914/oj? abrufbar sind; inklusive den für die Schweiz notwendigen Ergänzungen), soweit er nicht bereits einem gesetzlich anerkannten Regelwerk zur Sicherstellung des Datenschutzes unterliegt und wir uns nicht auf eine Ausnahmebestimmung stützen können. Eine Ausnahme kann namentlich bei Rechtsverfahren im Ausland gelten, aber auch in Fällen überwiegender öffentlicher Interessen, wenn die Abwicklung eines Vertrags, der in Ihrem Interesse ist, eine solche Bekanntgabe erfordert (z.B., wenn wir Daten an unsere Korrespondenzkanzleien bekanntgeben), wenn Sie eingewilligt haben, oder die Einholung Ihrer Einwilligung innerhalb angemessener Frist nicht möglich ist und die Bekanntgabe notwendig ist, um Ihr Leben oder Ihre körperliche Unversehrtheit oder diejenige eines Dritten zu schützen, oder wenn es sich um von Ihnen allgemein zugänglich gemachte Daten handelt, deren Bearbeitung Sie nicht widersprochen haben.
6. Aufbewahrung von Personendaten
Die Personendaten werden - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben - so lange verarbeitet und gespeichert, wie es für die Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten oder sonst die mit der Bearbeitung verfolgten Zwecke erforderlich ist.
7. Auskunftsrecht sowie weitere Rechte betroffener Personen
Jeder Mitarbeitende und jede sonst betroffene Person kann im Rahmen des anwendbaren Datenschutzrechts Auskunft über die sie betreffenden Personendaten verlangen. Vom Auskunftsrecht umfasst sein können auch der Bearbeitungszweck, die Aufbewahrungsdauer sowie die Herkunft dieser Personendaten. Auch die Löschung und Sperrung der Weitergabe kann grundsätzlich verlangt werden, jedoch ist zu beachten, dass die Paritätische Kommission einem solchen Begehren je nach Situation gestützt auf ihre gesetzlichen Pflichten oder überwiegenden Interessen nicht nachkommen kann. Die Identität der betroffenen Person wird in jedem Fall, beispielsweise anhand einer Ausweiskopie oder der AHV-Nummer überprüft.
8. Datensicherheit
Wir treffen angemessene technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Personendaten vor unberechtigtem Zugriff und Missbrauch wie etwa der Erlass von Weisungen, Schulungen, IT- und Netzwerksicherheitslösungen, Zugangskontrollen und -beschränkungen sowie Verschlüsselung von Datenträgern.
9. Cookies / Tracking und andere Technologien im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Website
Bei der Nutzung unserer Website (inkl. Newsletter und weitere digitale Angebote) fallen Daten an, die in Protokollen gespeichert werden (insbesondere technische Daten). Zudem können wir Cookies und ähnliche Techniken (z.B. Pixel-Tags oder Fingerprints) einsetzen, um Website-Besucher wiederzuerkennen, ihr Verhalten auszuwerten und Präferenzen zu erkennen. Ein Cookie ist eine kleine Datei, die zwischen dem Server und Ihrem System übermittelt wird und die Wiedererkennung eines bestimmten Geräts oder Browsers ermöglicht.
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10. Datenbearbeitungen auf Sozialen Netzwerken, die wir nutzen
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11. Änderungen an dieser Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil eines Vertrags mit Ihnen. Wir können diese Datenschutzerklärung jederzeit anpassen. Die veröffentlichte Version ist die jeweils aktuelle Fassung.
Datenschutzerklärung SPBH, Version vom 31.08.2023