Neuer GAV Holzbau 2023

Die Sozialpartner passten den Gesamtarbeitsvertrag Holzbau (GAV Holzbau) punktuell an. Der Inhalt des Gesamtarbeitsvertrages wurde nicht gänzlich neu festgelegt, sondern lediglich punktuell angepasst. Insbesondere erfolgten Anpassungen an die Vollzugspraxis und Präzisierungen in gewissen Bereichen. Die umfangreichsten Neuerungen betreffen die nunmehr ausführlichen Bestimmungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie im Bereich der Bemessung von Sanktionen. Des Weiteren wurden einige Artikel respektive Anhänge aufgehoben und einige lediglich redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Die SPBH informierte alle dem GAV unterstellten Holzbaubetriebe mittels eines Informationsschreiben über den revidierten GAV Holzbau. Wer sich detailliert  über die GAV-Revision informieren möchte, findet hier eine Übersicht zu allen Anpassungen: