59. Verlängerung des GAV Holzbau

Der GAV Holzbau tritt mit der Allgemeinverbindlicherklärung durch den Bundesrat am 1. Januar 2023 in Kraft und dauert bis zum 31. Dezember 2025. Sofern der Vertrag nicht bis spätestens 6 Monate vor dessen Ablauf gekündigt wird, verlängert er sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Die Verbindlichkeit des Vertrages setzt die Allgemeinverbindlicherklärung durch den Bundesrat voraus.