24. Grundsätze der Entlöhnung

Aufgrund der Jahresarbeitszeitregelungen werden die Mitarbeitenden grundsätzlich im Monatslohn angestellt und entlöhnt.

Der Arbeitgebende erstellt zu Handen der Mitarbeitenden monatlich eine schriftliche Lohnabrechnung, aus welcher die Lohnperiode, der darauf entfallende Bruttolohn, die gesetzlichen und weiteren Lohnabzüge sowie der für die Lohnperiode ausbezahlte Nettolohn ersichtlich sind. Den im Stundenlohn beschäftigten Mitarbeitenden sind zusätzlich die in der Lohnperiode geleisteten sowie das Total der für die Lohnperiode bezahlten Stunden auszuweisen.

Die Lohnzahlung inklusive allfällige Spesenzahlung erfolgt monatlich bargeldlos in Schweizer Währung. Barzahlungen sind nur bei Kleinstbeträgen zulässig.