13. Gestaltung der Normalarbeitszeit

Die Aufteilung der Jahresarbeitszeit wird durch die Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau (SPBH) geregelt. Sie gibt jährlich, unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede, die entsprechenden Arbeitszeitkalender vor.

Ein Betrieb kann unter Mitwirkung der Mitarbeitenden einen betriebsspezifischen Arbeitszeitkalender erstellen. Dieser hat den gesetzlichen Bestimmungen und den Arbeitszeitbestimmungen des GAV Holzbau zu entsprechen. Der Betrieb kann seinen individuellen Jahresarbeitszeitkalender bei der Schweizerischen Paritätischen Berufskommission Holzbau (SPBH) auf GAV-Konformität prüfen lassen.