11. Mitwirkungsgesetz und Verfahren bei Betriebsschliessungen

Betriebsübergang, Betriebsschliessungen, Massenentlassungen sowie Mitwirkung der Mitarbeitenden im Betrieb werden im Mitwirkungsgesetz, im Fusionsgesetz und in den einschlägigen Bestimmungen des Obligationenrechts geregelt.