52. Qualitätsmessung (Vollzugssäule 4)

Die Sozialpartner handeln im Sinne ihres Leitbildes und setzen sich für die Umsetzung sowie Qualitätssicherung von fairen Arbeitsbedingungen und der hierfür wesentlichen Förderung erfolgreicher Unternehmenskulturen im Holzbau ein. Durch die wissenschaftliche Begleitung werden die Vertragssysteme des GAV Holzbau und damit die Regelungen der Arbeitsverhältnisse stetig und umsetzungsorientiert optimiert.

Ergänzend werden gemeinsam Systeme im Rahmen von betriebswirtschaftlichen, branchenspezifischen und sozialen Bereichen entwickelt und gepflegt. Diese dienen der Transparenz, dem Einbezug der Branche (Arbeitgebende und Mitarbeitende) sowie der Messung der Umsetzung des GAV.

Über die Beratungstätigkeiten für Arbeitgebende und Mitarbeitende sowie über Resultate der Betriebs- und Baustellenkontrollen werden personen- und betriebsneutrale Statistiken geführt.

Die wissenschaftliche Begleitung, die Expertenberatung und die Kosten der Leitsysteme werden durch den Vollzugs- und Bildungsfonds Holzbau finanziert, soweit sie von den Vertragsparteien gemeinsam vereinbart worden sind.