31a. Anspruch der Mitarbeitenden

Die Mitarbeitenden haben ab Anstellungsbeginn Anspruch auf den 13. Monatslohn.

FAQs
Wie berechnet sich der 13. Monatslohn?

Bei Mitarbeitern im Monatslohn berechnet sich der Anspruch auf Ausrichtung eines 13. Monatslohnes zunächst nach dem vereinbarten Bruttolohn. Geschuldet ist ein Anteil 13. Monatslohn zudem auf der Entschädigung von allfälligen Gleit-, Mehr- oder Überstunden (inklusive allfälliger Zuschläge für Abend-, Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit).

Bei Mitarbeitern im Stundenlohn ist dem Mitarbeiter entweder für jede gearbeitete Stunde ein Lohnzuschlag von 8,33 % des Bruttolohnes einschliesslich Ferien- und Feiertagsentschädigung zu leisten, oder, bei Auszahlung des 13. Monatsgehaltes am Ende des Kalenderjahres, ein durchschnittlicher Monatslohn nach Massgabe der geleisteten Stunden. Geschuldet ist ein Anteil 13. Monatslohn auch auf der Entschädigung von allfälligen Gleit-, Mehr- oder Überstunden (inklusive allfälliger Zuschläge für Abend-, Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit). 

31b. Auszahlung bei ganzjähriger Anstellung

Hat ein Arbeitsverhältnis während des ganzen Kalenderjahres gedauert, wird dem Mitarbeitenden Ende des Jahres ein durchschnittlicher Monatslohn zusätzlich ausbezahlt.

FAQs
Wie berechnet sich der 13. Monatslohn?

Bei Mitarbeitern im Monatslohn berechnet sich der Anspruch auf Ausrichtung eines 13. Monatslohnes zunächst nach dem vereinbarten Bruttolohn. Geschuldet ist ein Anteil 13. Monatslohn zudem auf der Entschädigung von allfälligen Gleit-, Mehr- oder Überstunden (inklusive allfälliger Zuschläge für Abend-, Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit).

Bei Mitarbeitern im Stundenlohn ist dem Mitarbeiter entweder für jede gearbeitete Stunde ein Lohnzuschlag von 8,33 % des Bruttolohnes einschliesslich Ferien- und Feiertagsentschädigung zu leisten, oder, bei Auszahlung des 13. Monatsgehaltes am Ende des Kalenderjahres, ein durchschnittlicher Monatslohn nach Massgabe der geleisteten Stunden. Geschuldet ist ein Anteil 13. Monatslohn auch auf der Entschädigung von allfälligen Gleit-, Mehr- oder Überstunden (inklusive allfälliger Zuschläge für Abend-, Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit). 

31c. Pro rata Auszahlung

Hat ein Arbeitsverhältnis kein volles Kalenderjahr gedauert, werden dem Mitarbeitenden anlässlich der letzten Lohnzahlung zusätzlich 8.33 % des im Kalenderjahr bezogenen Lohns vergütet.

FAQs
Wie berechnet sich der 13. Monatslohn?

Bei Mitarbeitern im Monatslohn berechnet sich der Anspruch auf Ausrichtung eines 13. Monatslohnes zunächst nach dem vereinbarten Bruttolohn. Geschuldet ist ein Anteil 13. Monatslohn zudem auf der Entschädigung von allfälligen Gleit-, Mehr- oder Überstunden (inklusive allfälliger Zuschläge für Abend-, Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit).

Bei Mitarbeitern im Stundenlohn ist dem Mitarbeiter entweder für jede gearbeitete Stunde ein Lohnzuschlag von 8,33 % des Bruttolohnes einschliesslich Ferien- und Feiertagsentschädigung zu leisten, oder, bei Auszahlung des 13. Monatsgehaltes am Ende des Kalenderjahres, ein durchschnittlicher Monatslohn nach Massgabe der geleisteten Stunden. Geschuldet ist ein Anteil 13. Monatslohn auch auf der Entschädigung von allfälligen Gleit-, Mehr- oder Überstunden (inklusive allfälliger Zuschläge für Abend-, Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit). 

31d. Ferienentschädigung auf dem 13. Monatslohn

Auf dem 13. Monatslohn wird keine Ferienentschädigung ausgerichtet.

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Wie berechnet sich der 13. Monatslohn?

Bei Mitarbeitern im Monatslohn berechnet sich der Anspruch auf Ausrichtung eines 13. Monatslohnes zunächst nach dem vereinbarten Bruttolohn. Geschuldet ist ein Anteil 13. Monatslohn zudem auf der Entschädigung von allfälligen Gleit-, Mehr- oder Überstunden (inklusive allfälliger Zuschläge für Abend-, Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit).

Bei Mitarbeitern im Stundenlohn ist dem Mitarbeiter entweder für jede gearbeitete Stunde ein Lohnzuschlag von 8,33 % des Bruttolohnes einschliesslich Ferien- und Feiertagsentschädigung zu leisten, oder, bei Auszahlung des 13. Monatsgehaltes am Ende des Kalenderjahres, ein durchschnittlicher Monatslohn nach Massgabe der geleisteten Stunden. Geschuldet ist ein Anteil 13. Monatslohn auch auf der Entschädigung von allfälligen Gleit-, Mehr- oder Überstunden (inklusive allfälliger Zuschläge für Abend-, Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit).