24a. Monatslohn

Aufgrund der Jahresarbeitszeitregelungen werden die Mitarbeitenden grundsätzlich im Monatslohn angestellt und entlöhnt.

FAQs
Welche Mindestlöhne gelten bei Zweitlehren/Zusatzlehren?

Bei Zweitlehren ist der Mindestlohn des entsprechenden Lehrjahres zu berücksichtigen. Zusätzlich können lohnbestimmende Faktoren wie Alter, Erfahrung, Verpflichtungen etc. berücksichtigt werden. 

Dürfen über den Mindestlöhnen nach GAV liegende Lohnanteile mit vertraglich vereinbarten, auch nach GAV zu gewährenden Lohnbestandteilen verrechnet werden?

Nein, denn sogar wenn bereits der vereinbarte Grundlohn den Mindestlohn mit sämtlichen Zuschlägen übersteigt, sind darauf dennoch zusätzlich alle Leistungen gemäss GAV geschuldet, namentlich Ferien- und Feiertagsentschädigung und 13. Monatslohn.

24b. Schriftliche Lohnabrechnungen

Der Arbeitgebende erstellt zu Handen der Mitarbeitenden monatlich eine schriftliche Lohnabrechnung, aus welcher die Lohnperiode, der darauf entfallende Bruttolohn, die gesetzlichen und weiteren Lohnabzüge sowie der für die Lohnperiode ausbezahlte Nettolohn ersichtlich sind. Den im Stundenlohn beschäftigten Mitarbeitenden sind zusätzlich die in der Lohnperiode geleisteten sowie das Total der für die Lohnperiode bezahlten Stunden auszuweisen.

FAQs
Welche Mindestlöhne gelten bei Zweitlehren/Zusatzlehren?

Bei Zweitlehren ist der Mindestlohn des entsprechenden Lehrjahres zu berücksichtigen. Zusätzlich können lohnbestimmende Faktoren wie Alter, Erfahrung, Verpflichtungen etc. berücksichtigt werden. 

Dürfen über den Mindestlöhnen nach GAV liegende Lohnanteile mit vertraglich vereinbarten, auch nach GAV zu gewährenden Lohnbestandteilen verrechnet werden?

Nein, denn sogar wenn bereits der vereinbarte Grundlohn den Mindestlohn mit sämtlichen Zuschlägen übersteigt, sind darauf dennoch zusätzlich alle Leistungen gemäss GAV geschuldet, namentlich Ferien- und Feiertagsentschädigung und 13. Monatslohn.

Dürfen die Lohnabrechnungen den Mitarbeitenden nur noch in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden?

Es ist zulässig, die monatlichen Lohnabrechnungen nur noch in elektronischer Form den Mitarbeitenden zukommen zu lassen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: schriftliches Einverständnis der Mitarbeitenden, dass die Lohnabrechnungen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden, und die Mitarbeitenden müssen jederzeit Zugang zu den vorherig ausgestellten unveränderbaren Lohnabrechungen haben (PDF).

24c. Bargeldlose Zahlung

Die Lohnzahlung inklusive allfällige Spesenzahlung erfolgt monatlich bargeldlos in Schweizer Währung. Barzahlungen sind nur bei Kleinstbeträgen zulässig.

FAQs
Welche Mindestlöhne gelten bei Zweitlehren/Zusatzlehren?

Bei Zweitlehren ist der Mindestlohn des entsprechenden Lehrjahres zu berücksichtigen. Zusätzlich können lohnbestimmende Faktoren wie Alter, Erfahrung, Verpflichtungen etc. berücksichtigt werden. 

Dürfen über den Mindestlöhnen nach GAV liegende Lohnanteile mit vertraglich vereinbarten, auch nach GAV zu gewährenden Lohnbestandteilen verrechnet werden?

Nein, denn sogar wenn bereits der vereinbarte Grundlohn den Mindestlohn mit sämtlichen Zuschlägen übersteigt, sind darauf dennoch zusätzlich alle Leistungen gemäss GAV geschuldet, namentlich Ferien- und Feiertagsentschädigung und 13. Monatslohn.