Basis für die Bemessung von Spesen bildet der GAV Anhang 4.

34a. Spesen bei auswärtigen Arbeiten

Werden Mitarbeitende auf auswärtige Arbeitsorte versetzt, sind ihnen die erforderlichen Aufwendungen zu vergüten (Artikel 327a und 327b OR).

FAQs
Welche Spesen fallen an, wenn die Mitarbeitenden auf einen auswärtigen Arbeitsort versetzt werden und dort in einer Wohnung übernachten?

Mitarbeitende, welche an auswärtigen Arbeitsorten eingesetzt werden, haben Anspruch auf einen Auslagenersatz für das Frühstück und Abendessen. Auch wenn der Betrieb eine vollausgestattete Wohnung, für die Unterkunft der Mitarbeitenden mietet, sind die Auslagen für das Frühstück und Abendessen vom Betrieb zu übernehmen. Entweder durch Übernahme der effektiven Kosten der Verpflegung oder Bezahlen der Pauschale gemäss GAV. 

Ist die Festlegung von Pauschalspesen über ein Reglement zulässig?

Ja, die Festlegung von Pauschalspesen ist grundsätzlich zulässig, allerdings nur dann, wenn diese mindestens die Ansätze des GAV erreichen oder darüber liegen.

Ist eine Regelung zulässig, wonach die Mittagspesen bei vorzeitigem Arbeitsschluss (beispielsweise schon um 14.00 Uhr) und anschliessender Rückfahrt in den Betrieb nicht mehr bezahlt werden?

Eine solche Regelung ist unzulässig. Den Mitarbeiter sind auch an einem solchen Tag die Mittagsspesen zu bezahlen.

34b. Spesen für Verpflegung

Der Betrieb sorgt nach Möglichkeit für ausreichende Verpflegungsmöglichkeiten. Fehlen diese oder können Mitarbeitende in der Mittagspause nicht nach Hause oder in den Betrieb zurückkehren, ist ihnen eine Mittagessensentschädigung auszurichten.

FAQs
Wann sind Mittagsspesen geschuldet?

Der Betrieb ist grundsätzlich auslagenpflichtig, wenn der Mitarbeitende auf einer auswärtigen Baustelle tätig ist und auswärts ein Mittagessen einnehmen muss. Die Entschädigungspflicht entfällt, wenn eine ausreichende Verpflegungsmöglichkeit auf der Baustelle zur Verfügung steht.

Die Anforderungen an eine ausreichende Verpflegungs-möglichkeit sehen wie folgt aus:

  • Raum:
    abschliessbar, beheizbar, belüftbar und mit Tageslicht
  • Raumausstattung:
    genügend Kochgelegenheiten, Kühlschrank, Möglichkeit warme Getränke zuzubereiten, genügend Sitzgelegen-heiten (Tisch und Stühle),
  • Sanitäre Anlagen (genügend WC) und fliessendes Wasser verfügbar in der Nähe 
Welche Spesen fallen an, wenn die Mitarbeitenden auf einen auswärtigen Arbeitsort versetzt werden und dort in einer Wohnung übernachten?

Mitarbeitende, welche an auswärtigen Arbeitsorten eingesetzt werden, haben Anspruch auf einen Auslagenersatz für das Frühstück und Abendessen. Auch wenn der Betrieb eine vollausgestattete Wohnung, für die Unterkunft der Mitarbeitenden mietet, sind die Auslagen für das Frühstück und Abendessen vom Betrieb zu übernehmen. Entweder durch Übernahme der effektiven Kosten der Verpflegung oder Bezahlen der Pauschale gemäss GAV. 

Ist die Festlegung von Pauschalspesen über ein Reglement zulässig?

Ja, die Festlegung von Pauschalspesen ist grundsätzlich zulässig, allerdings nur dann, wenn diese mindestens die Ansätze des GAV erreichen oder darüber liegen.

Ist eine Regelung zulässig, wonach die Mittagspesen bei vorzeitigem Arbeitsschluss (beispielsweise schon um 14.00 Uhr) und anschliessender Rückfahrt in den Betrieb nicht mehr bezahlt werden?

Eine solche Regelung ist unzulässig. Den Mitarbeiter sind auch an einem solchen Tag die Mittagsspesen zu bezahlen.

Besteht eine Mindestdauer von täglicher Arbeitszeit, ab welcher der Anspruch auf Mittagessen besteht?

Es wird keine Mindestdauer an täglicher Arbeitszeit vorgegeben. Es gilt auch hier, dass die Spesen geschuldet sind, wenn der Mitarbeiter über Mittag nicht nach Hause oder in den Betrieb zurückkehren kann.

34c. Benutzung von Privatfahrzeugen

Benutzen Mitarbeitende auf ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebenden und in ihremEinverständnis ihren Privatwagen für betriebliche Zwecke, haben sie Anspruch auf eine Entschädigung.

FAQs
Welche Spesen fallen an, wenn die Mitarbeitenden auf einen auswärtigen Arbeitsort versetzt werden und dort in einer Wohnung übernachten?

Mitarbeitende, welche an auswärtigen Arbeitsorten eingesetzt werden, haben Anspruch auf einen Auslagenersatz für das Frühstück und Abendessen. Auch wenn der Betrieb eine vollausgestattete Wohnung, für die Unterkunft der Mitarbeitenden mietet, sind die Auslagen für das Frühstück und Abendessen vom Betrieb zu übernehmen. Entweder durch Übernahme der effektiven Kosten der Verpflegung oder Bezahlen der Pauschale gemäss GAV. 

Ist die Festlegung von Pauschalspesen über ein Reglement zulässig?

Ja, die Festlegung von Pauschalspesen ist grundsätzlich zulässig, allerdings nur dann, wenn diese mindestens die Ansätze des GAV erreichen oder darüber liegen.

Ist eine Regelung zulässig, wonach die Mittagspesen bei vorzeitigem Arbeitsschluss (beispielsweise schon um 14.00 Uhr) und anschliessender Rückfahrt in den Betrieb nicht mehr bezahlt werden?

Eine solche Regelung ist unzulässig. Den Mitarbeiter sind auch an einem solchen Tag die Mittagsspesen zu bezahlen.

34d. Zur Verfügung gestellte Firmenautos

Werden den Mitarbeitenden Firmenautos zur Verfügung gestellt, sind die Einzelheiten wie Prämientragung und Haftungsansprüche in einem schriftlichen Vertrag oder gemäss Betriebsreglement zu regeln.

FAQs
Welche Spesen fallen an, wenn die Mitarbeitenden auf einen auswärtigen Arbeitsort versetzt werden und dort in einer Wohnung übernachten?

Mitarbeitende, welche an auswärtigen Arbeitsorten eingesetzt werden, haben Anspruch auf einen Auslagenersatz für das Frühstück und Abendessen. Auch wenn der Betrieb eine vollausgestattete Wohnung, für die Unterkunft der Mitarbeitenden mietet, sind die Auslagen für das Frühstück und Abendessen vom Betrieb zu übernehmen. Entweder durch Übernahme der effektiven Kosten der Verpflegung oder Bezahlen der Pauschale gemäss GAV. 

Ist die Festlegung von Pauschalspesen über ein Reglement zulässig?

Ja, die Festlegung von Pauschalspesen ist grundsätzlich zulässig, allerdings nur dann, wenn diese mindestens die Ansätze des GAV erreichen oder darüber liegen.

Ist eine Regelung zulässig, wonach die Mittagspesen bei vorzeitigem Arbeitsschluss (beispielsweise schon um 14.00 Uhr) und anschliessender Rückfahrt in den Betrieb nicht mehr bezahlt werden?

Eine solche Regelung ist unzulässig. Den Mitarbeiter sind auch an einem solchen Tag die Mittagsspesen zu bezahlen.