45a. Das Qualitätslabel

Die Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau (SPBH) führt stellvertretend für die Sozialpartner ein Qualitätslabel inkl. einer entsprechenden GAV-Bescheinigung für GAV-geprüfte Betriebe.

45b.

[aufgehoben]

45c. Transparenz

Das Qualitätslabel inkl. der entsprechenden GAV-Bescheinigung wird bei Bauherren, Investoren, öffentlichen Bauinstanzen und Mitarbeitenden positioniert.

45d. Öffentliche Publikation

Geprüfte Betriebe mit Qualitätslabel und entsprechender GAV-Bescheinigung werden öffentlich publiziert.