14a. Ferienanspruch
Bis zum vollendeten 50. Altersjahr haben Mitarbeitende einen Ferienanspruch von 5 Wochen. Bis zum vollendeten 20. Altersjahr und ab dem 51. Altersjahr beträgt der Ferienanspruch 6 Wochen. Für Lernende beträgt der Ferienanspruch unabhängig vom Alter 6 Wochen pro Kalenderjahr.
FAQs
Erhält ein Mitarbeiter während des Jugendurlaubs Lohn?
Mitarbeiter, die ehrenamtlich in einer kulturellen oder sozialen Institution in der Jugendarbeit tätig sind, können bis zum vollendeten 30. Altersjahr für maximal 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr Jugendurlaub beziehen. Dieser Anspruch besteht zusätzlich zum üblichen Ferienanspruch gemäss Art. 14 GAV. Während des Jugendurlaubs besteht kein Anspruch auf Lohn.
Welchen Ferienanspruch hat ein Lernender, der unter dem Jahr in ein normales Arbeitsverhältnis eintritt?
Der Lernende hat für diejenigen Monate des Jahres, in denen er noch in der Lehre war, pro rata temporis Anspruch auf 6 Wochen Urlaub, für die restlichen Monate hat er ebenfalls pro rata temporis Anspruch auf 5 Wochen Urlaub, sofern er das 20. Altersjahr bereits beendet hat. Falls er das 20. Altersjahr noch nicht vollendet hat, beträgt sein Anspruch weiterhin 6 Wochen.
Welche Ferienansprüche haben Lernende?
Der Ferienanspruch für Lernende beträgt immer 6 Wochen pro Kalenderjahr. Dies gilt auch für Lernende, die das 20. Altersjahr vollendet haben und/oder eine Zusatzlehre absolvieren.
Dürfen nicht bezogene Ferientage auf das nächste Jahr vorgetragen werden?
Ja, das Vortragen von Ferientagen auf das nächste Kalenderjahr ist grundsätzlich zulässig. Allerdings gehört es zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern, ihnen nicht nur die Ferien nach GAV zu gewähren, sondern auch deren Bezug zu ermöglichen und wenn nötig zum Wohl des Mitarbeiters durchzusetzen.
Welchen Ferienanspruch hat ein Mitarbeiter, der eine Vorlehre absolviert und über 20 Jahre alt ist?
In Vorlehrverhältnissen, welche als solche vertraglich geregelt sind und einen regelmässigen Schulbesuch vorsehen, beträgt der Ferienanspruch 6 Wochen. Bei allen übrigen Arbeitsverhältnissen vor Antritt einer Lehre richtet sich der Anspruch nach den Bestimmungen des GAV und hängt demzufolge vom Alter ab.
14b. Berechnungsgrundlage
Bis zum vollendeten 50. Altersjahr haben Mitarbeitende einen Ferienanspruch von 5 Wochen, die einem Ferienlohnanspruch von 10.64 % des Bruttolohnes entsprechen. Bis zum vollendeten 20. Altersjahr und ab dem 51. Altersjahr sowie für Lernende beträgt der Ferienanspruch 6 Wochen, die einem Ferienlohnanspruch von 13.04 % des Bruttolohnes entsprechen. Die Berechnung bei im Stundenlohn beschäftigten Mitarbeitenden richtet sich nach GAV-Anhang 8.
FAQs
Erhält ein Mitarbeiter während des Jugendurlaubs Lohn?
Mitarbeiter, die ehrenamtlich in einer kulturellen oder sozialen Institution in der Jugendarbeit tätig sind, können bis zum vollendeten 30. Altersjahr für maximal 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr Jugendurlaub beziehen. Dieser Anspruch besteht zusätzlich zum üblichen Ferienanspruch gemäss Art. 14 GAV. Während des Jugendurlaubs besteht kein Anspruch auf Lohn.
Welchen Ferienanspruch hat ein Lernender, der unter dem Jahr in ein normales Arbeitsverhältnis eintritt?
Der Lernende hat für diejenigen Monate des Jahres, in denen er noch in der Lehre war, pro rata temporis Anspruch auf 6 Wochen Urlaub, für die restlichen Monate hat er ebenfalls pro rata temporis Anspruch auf 5 Wochen Urlaub, sofern er das 20. Altersjahr bereits beendet hat. Falls er das 20. Altersjahr noch nicht vollendet hat, beträgt sein Anspruch weiterhin 6 Wochen.
Dürfen nicht bezogene Ferientage auf das nächste Jahr vorgetragen werden?
Ja, das Vortragen von Ferientagen auf das nächste Kalenderjahr ist grundsätzlich zulässig. Allerdings gehört es zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern, ihnen nicht nur die Ferien nach GAV zu gewähren, sondern auch deren Bezug zu ermöglichen und wenn nötig zum Wohl des Mitarbeiters durchzusetzen.
Welchen Ferienanspruch hat ein Mitarbeiter, der eine Vorlehre absolviert und über 20 Jahre alt ist?
In Vorlehrverhältnissen, welche als solche vertraglich geregelt sind und einen regelmässigen Schulbesuch vorsehen, beträgt der Ferienanspruch 6 Wochen. Bei allen übrigen Arbeitsverhältnissen vor Antritt einer Lehre richtet sich der Anspruch nach den Bestimmungen des GAV und hängt demzufolge vom Alter ab.
Anhänge
14c. Feier und Ruhetage in Ferien
In die Ferien fallende gesetzliche Feier- und Ruhetage gelten nicht als Ferien.
FAQs
Erhält ein Mitarbeiter während des Jugendurlaubs Lohn?
Mitarbeiter, die ehrenamtlich in einer kulturellen oder sozialen Institution in der Jugendarbeit tätig sind, können bis zum vollendeten 30. Altersjahr für maximal 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr Jugendurlaub beziehen. Dieser Anspruch besteht zusätzlich zum üblichen Ferienanspruch gemäss Art. 14 GAV. Während des Jugendurlaubs besteht kein Anspruch auf Lohn.
Dürfen nicht bezogene Ferientage auf das nächste Jahr vorgetragen werden?
Ja, das Vortragen von Ferientagen auf das nächste Kalenderjahr ist grundsätzlich zulässig. Allerdings gehört es zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern, ihnen nicht nur die Ferien nach GAV zu gewähren, sondern auch deren Bezug zu ermöglichen und wenn nötig zum Wohl des Mitarbeiters durchzusetzen.
Welchen Ferienanspruch hat ein Mitarbeiter, der eine Vorlehre absolviert und über 20 Jahre alt ist?
In Vorlehrverhältnissen, welche als solche vertraglich geregelt sind und einen regelmässigen Schulbesuch vorsehen, beträgt der Ferienanspruch 6 Wochen. Bei allen übrigen Arbeitsverhältnissen vor Antritt einer Lehre richtet sich der Anspruch nach den Bestimmungen des GAV und hängt demzufolge vom Alter ab.
14d. Ferienkürzung bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung
Wird die unverschuldete Verhinderung der Arbeitsleistung von Mitarbeitenden wegen Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Ausübung eines öffentlichen Amtes usw. pro Kalenderjahr um mehr als einen Monat überschritten, so darf ihm der Arbeitgebende für jeden weiteren vollen Monat der Verhinderung die Ferien um ein Zwölftel kürzen.
FAQs
Erhält ein Mitarbeiter während des Jugendurlaubs Lohn?
Mitarbeiter, die ehrenamtlich in einer kulturellen oder sozialen Institution in der Jugendarbeit tätig sind, können bis zum vollendeten 30. Altersjahr für maximal 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr Jugendurlaub beziehen. Dieser Anspruch besteht zusätzlich zum üblichen Ferienanspruch gemäss Art. 14 GAV. Während des Jugendurlaubs besteht kein Anspruch auf Lohn.
Dürfen nicht bezogene Ferientage auf das nächste Jahr vorgetragen werden?
Ja, das Vortragen von Ferientagen auf das nächste Kalenderjahr ist grundsätzlich zulässig. Allerdings gehört es zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern, ihnen nicht nur die Ferien nach GAV zu gewähren, sondern auch deren Bezug zu ermöglichen und wenn nötig zum Wohl des Mitarbeiters durchzusetzen.
Welchen Ferienanspruch hat ein Mitarbeiter, der eine Vorlehre absolviert und über 20 Jahre alt ist?
In Vorlehrverhältnissen, welche als solche vertraglich geregelt sind und einen regelmässigen Schulbesuch vorsehen, beträgt der Ferienanspruch 6 Wochen. Bei allen übrigen Arbeitsverhältnissen vor Antritt einer Lehre richtet sich der Anspruch nach den Bestimmungen des GAV und hängt demzufolge vom Alter ab.
14e.
[aufgehoben]
FAQs
Erhält ein Mitarbeiter während des Jugendurlaubs Lohn?
Mitarbeiter, die ehrenamtlich in einer kulturellen oder sozialen Institution in der Jugendarbeit tätig sind, können bis zum vollendeten 30. Altersjahr für maximal 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr Jugendurlaub beziehen. Dieser Anspruch besteht zusätzlich zum üblichen Ferienanspruch gemäss Art. 14 GAV. Während des Jugendurlaubs besteht kein Anspruch auf Lohn.
Welchen Ferienanspruch hat ein Lernender, der unter dem Jahr in ein normales Arbeitsverhältnis eintritt?
Der Lernende hat für diejenigen Monate des Jahres, in denen er noch in der Lehre war, pro rata temporis Anspruch auf 6 Wochen Urlaub, für die restlichen Monate hat er ebenfalls pro rata temporis Anspruch auf 5 Wochen Urlaub, sofern er das 20. Altersjahr bereits beendet hat. Falls er das 20. Altersjahr noch nicht vollendet hat, beträgt sein Anspruch weiterhin 6 Wochen.
Dürfen nicht bezogene Ferientage auf das nächste Jahr vorgetragen werden?
Ja, das Vortragen von Ferientagen auf das nächste Kalenderjahr ist grundsätzlich zulässig. Allerdings gehört es zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern, ihnen nicht nur die Ferien nach GAV zu gewähren, sondern auch deren Bezug zu ermöglichen und wenn nötig zum Wohl des Mitarbeiters durchzusetzen.
Welchen Ferienanspruch hat ein Mitarbeiter, der eine Vorlehre absolviert und über 20 Jahre alt ist?
In Vorlehrverhältnissen, welche als solche vertraglich geregelt sind und einen regelmässigen Schulbesuch vorsehen, beträgt der Ferienanspruch 6 Wochen. Bei allen übrigen Arbeitsverhältnissen vor Antritt einer Lehre richtet sich der Anspruch nach den Bestimmungen des GAV und hängt demzufolge vom Alter ab.
14f. Ferienabgeltungsverbot während Arbeitsverhältnis
Es ist während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ausdrücklich untersagt, Ferien in Geldleistung abzugelten.
FAQs
Erhält ein Mitarbeiter während des Jugendurlaubs Lohn?
Mitarbeiter, die ehrenamtlich in einer kulturellen oder sozialen Institution in der Jugendarbeit tätig sind, können bis zum vollendeten 30. Altersjahr für maximal 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr Jugendurlaub beziehen. Dieser Anspruch besteht zusätzlich zum üblichen Ferienanspruch gemäss Art. 14 GAV. Während des Jugendurlaubs besteht kein Anspruch auf Lohn.
Dürfen nicht bezogene Ferientage auf das nächste Jahr vorgetragen werden?
Ja, das Vortragen von Ferientagen auf das nächste Kalenderjahr ist grundsätzlich zulässig. Allerdings gehört es zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern, ihnen nicht nur die Ferien nach GAV zu gewähren, sondern auch deren Bezug zu ermöglichen und wenn nötig zum Wohl des Mitarbeiters durchzusetzen.
Welchen Ferienanspruch hat ein Mitarbeiter, der eine Vorlehre absolviert und über 20 Jahre alt ist?
In Vorlehrverhältnissen, welche als solche vertraglich geregelt sind und einen regelmässigen Schulbesuch vorsehen, beträgt der Ferienanspruch 6 Wochen. Bei allen übrigen Arbeitsverhältnissen vor Antritt einer Lehre richtet sich der Anspruch nach den Bestimmungen des GAV und hängt demzufolge vom Alter ab.
14g. Bezahlte Arbeit während Ferien
Leisten Mitarbeitende während der Ferien entgeltliche Arbeiten für Dritte und werden dadurch die berechtigten Interessen des Arbeitgebenden verletzt, so kann der Arbeitgebende den Ferienlohn verweigern und den bereits bezahlten Ferienlohn zurückverlangen (Artikel 329d Absatz 3 OR).
FAQs
Erhält ein Mitarbeiter während des Jugendurlaubs Lohn?
Mitarbeiter, die ehrenamtlich in einer kulturellen oder sozialen Institution in der Jugendarbeit tätig sind, können bis zum vollendeten 30. Altersjahr für maximal 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr Jugendurlaub beziehen. Dieser Anspruch besteht zusätzlich zum üblichen Ferienanspruch gemäss Art. 14 GAV. Während des Jugendurlaubs besteht kein Anspruch auf Lohn.
Dürfen nicht bezogene Ferientage auf das nächste Jahr vorgetragen werden?
Ja, das Vortragen von Ferientagen auf das nächste Kalenderjahr ist grundsätzlich zulässig. Allerdings gehört es zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern, ihnen nicht nur die Ferien nach GAV zu gewähren, sondern auch deren Bezug zu ermöglichen und wenn nötig zum Wohl des Mitarbeiters durchzusetzen.
Welchen Ferienanspruch hat ein Mitarbeiter, der eine Vorlehre absolviert und über 20 Jahre alt ist?
In Vorlehrverhältnissen, welche als solche vertraglich geregelt sind und einen regelmässigen Schulbesuch vorsehen, beträgt der Ferienanspruch 6 Wochen. Bei allen übrigen Arbeitsverhältnissen vor Antritt einer Lehre richtet sich der Anspruch nach den Bestimmungen des GAV und hängt demzufolge vom Alter ab.
14h. Effektive Bezahlung von Ferientagen bei im Stundenlohn beschäftigten Mitarbeitenden
Werden im Stundenlohn beschäftigten Mitarbeitenden die Ferien nicht als Lohnzuschlag gemäss Artikel 14b GAV sondern effektiv bei Bezug ausbezahlt, so sind für jeden Ferientag 8.4 Stunden oder die im Jahresarbeitszeitkalender für diesen Tag vorgesehene Normalarbeitszeit zu erfassen.
FAQs
Erhält ein Mitarbeiter während des Jugendurlaubs Lohn?
Mitarbeiter, die ehrenamtlich in einer kulturellen oder sozialen Institution in der Jugendarbeit tätig sind, können bis zum vollendeten 30. Altersjahr für maximal 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr Jugendurlaub beziehen. Dieser Anspruch besteht zusätzlich zum üblichen Ferienanspruch gemäss Art. 14 GAV. Während des Jugendurlaubs besteht kein Anspruch auf Lohn.
Dürfen nicht bezogene Ferientage auf das nächste Jahr vorgetragen werden?
Ja, das Vortragen von Ferientagen auf das nächste Kalenderjahr ist grundsätzlich zulässig. Allerdings gehört es zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern, ihnen nicht nur die Ferien nach GAV zu gewähren, sondern auch deren Bezug zu ermöglichen und wenn nötig zum Wohl des Mitarbeiters durchzusetzen.
Welchen Ferienanspruch hat ein Mitarbeiter, der eine Vorlehre absolviert und über 20 Jahre alt ist?
In Vorlehrverhältnissen, welche als solche vertraglich geregelt sind und einen regelmässigen Schulbesuch vorsehen, beträgt der Ferienanspruch 6 Wochen. Bei allen übrigen Arbeitsverhältnissen vor Antritt einer Lehre richtet sich der Anspruch nach den Bestimmungen des GAV und hängt demzufolge vom Alter ab.