58a. Jährliche Verhandlungsinhalte

Jährlich verhandeln die Vertragsparteien des GAV Holzbau im dritten Quartal über allfällige Lohn- und Spesenanpassungen.

58b. Generelle Vertragsverhandlungen

Alle 3 Jahre nach Inkrafttreten können die Vertragsparteien des GAV Holzbau über die Vertragsinhalte verhandeln.