45a. Das Qualitätslabel
Die Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau (SPBH) führt stellvertretend für die Sozialpartner ein Qualitätslabel inkl. einer entsprechenden GAV-Bescheinigung für GAV-geprüfte Betriebe.
45b.
[aufgehoben]
45c. Transparenz
Das Qualitätslabel inkl. der entsprechenden GAV-Bescheinigung wird bei Bauherren, Investoren, öffentlichen Bauinstanzen und Mitarbeitenden positioniert.
45d. Öffentliche Publikation
Geprüfte Betriebe mit Qualitätslabel und entsprechender GAV-Bescheinigung werden öffentlich publiziert.