Grundlage für einen einheitlichen und professionellen Vertragsvollzug bilden EDV-gestützte Prüfsysteme.

44a. Anlaufstelle

Anlauf- und Koordinationsstelle für GAV Kontrollen und Audits bildet die Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau (SPBH).

44b. Auftraggebende Instanz

Freiwillige GAV Kontrollen und Audits werden im Auftrag des Arbeitgebenden durchgeführt. Die GAV Kontrollen und Audits werden durch die SPBH ausgelöst und koordiniert.

44c. Prüfinstanz

Die GAV Kontrollen und Audits werden auf der Basis einheitlicher Prüfbestimmungen durch von der SPBH beauftragte Kontrolleure durchgeführt.

44d. Qualitätslabel Holzbau Plus

Kann die GAV Kontrolle und das Audit erfolgreich abgeschlossen werden, erhält der Arbeitgebende für seine Unternehmung ein Qualitätslabel mit einer entsprechenden GAV-Bescheinigung.

44e. Kostenfolge

Die Kosten für GAV Kontrollen und Audits werden durch den Vollzugs- und Bildungsfonds finanziert.