Newsticker
Informationen, Neuigkeiten und Tipps rund um die Sozialpartnerschaft, den GAV Holzbau und Branchenlösungen Holzbau Plus sowie Holzbau Vital.
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Jahresarbeitszeitkalender 2022
Die Vorlagen für die Erstellung der betrieblichen Jahresarbeitszeitkalender 2022 stehen Ihnen auf der Umsetzungsplattform GAV Holzbau zur Verfügung.
Beim Erstellen eines individuellen betrieblichen Jahresarbeitszeitkalenders kann der Feiertagskalender hilfreich sein. Auch diesen stellen wir Ihnen auf der Umsetzungsplattform zur Verfügung.
- Feiertage 2020-2022
- Hier geht's zur Umsetzungsplattform
Gesuch um Verlängerung der AVE eingereicht
Im Sinne von Art. 58b GAV haben die Sozialpartner im Frühjahr 2021 Verhandlungen über den Inhalt des GAV Holzbau begonnen. Um genügend Zeit für diesen Prozess zu haben, wurde in den zuständigen Gremien der Sozialpartner beschlossen, den aktuell gültigen Vertrag um ein Jahr, das heisst bis 31. Dezember 2022, zu verlängern. Zur entsprechenden Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeit wurde dem Seco ein Gesuch eingereicht.
Holzbau Plus | Rückschau Branchenevent "Vereinbarkeit von Beruf und Familie"
Der Branchenevent vom 19. August 2021 widmete sich dem Thema "Vereinbarkeit von Beruf und Familie". Zunächst erläuterte Stephan Berger, Geschäftsleiter der Fachstelle UND, die fünf Dimensionen, die es im Kontext der individuellen Lebensinhalte zu verstehen gilt. Danach tauschten sich über 30 Mitarbeitende und Betriebsleiter über die Bedürfnisse der Arbeitnehmer und die Herausforderung der Arbeitgeber aus. Welche Lösungen bieten die Holzbaubetriebe in Bezug auf die Vereinbarkeit?
Holzbau Vital | Aktion Sicherheitsschuhe
Trotz hohen Standards birgt das Arbeiten mit Holz Unfallgefahren. Diesen ist der Betrieb nicht machtlos ausgesetzt. Das Tragen von persönlicher Sicherheitsausrüstung trägt massgeblich zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz bei. Für den Betrieb heisst dies, weniger Ausfälle und weniger Kosten durch Prävention.
Mit der Aktion Sicherheitsschuhe fördert Holzbau Vital die Gesundheitsprävention im Betrieb: Beim Kauf von Sicherheitsschuhen beteiligt sich Holzbau Vital an den Kosten. GAV Holzbau unterstellte Betriebe profitieren von CHF 100.- pro Mitarbeitenden. Die Aktion startet im August 2021 und dauert voraussichtlich bis Ende Dezember 2021.
Holzbau Plus | Branchenevent zum Thema «Vereinbarkeit von Beruf und Familie»
Am 19. August 2021 findet der nächste Branchenevent Holzbau Plus statt. In einem Workshop beleuchten die Sozialpartner des GAV Holzbau zusammen mit der Fachstelle UND die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Auch im Holzbau gewinnt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zunehmend an Wichtigkeit und birgt für eine Branche des Baugewerbes besondere Herausforderungen. Grund genug, sich diesem Thema im Rahmen der Eventreihe des Qualitätslabels der Holzbaubranche anzunehmen.
Das Ziel des Anlasses ist es, Herausforderungen in der Vereinbarkeit zu diskutieren und gemeinsam Lösungsansätze zu erarbeiten, von denen sowohl Unternehmen als auch Mitarbeitende gleichermassen profitieren. Gewisse Grundsätze und Erkenntnisse aus den Diskussion sollen anschliessend in den GAV Holzbau einfliessen.
Jahresbericht SPBH 2020
Rückblickend hat das Jahr 2020 die SPBH in vielem bewegt: vom Wechsel ins Homeoffice bis zur Lancierung neuer Projekte. Der statistische Berichtsteil wurde überarbeitet und enthält nun im Bereich Kontrollen und Deklaration neue Auswertungen. Zudem stiess der Vorstand eine strategische Diskussion zu einem bedarfsgerechtem Ressourceneinsatz bei der SPBH an. Der Jahresbericht 2020 gibt Ihnen einen Überblick über die Vollzugsarbeit.
Holzbau Vital | Kollektive Absturzsicherung
Kollektive Schutzmassnahmen schützen alle Personen im Gefahrenbereich und nicht wie bei den persönlichen Schutzmassnahmen nur eine einzelne Person. Der kollektive Schutz ist daher viel effektiver und auf jeden Fall dem persönlichen Schutz (PSA und PSAgA) vorzuziehen. Auf dem neuen Plakat «kollektive Absturzsicherungen» von Holzbau Vital sind für Sie die wichtigsten Regeln zu den für den Zimmermann relevanten Massnahmen zusammengefasst. Die Präsentation dazu und alle Informationen zu weiteren Aktionen von Holzbau Vital finden Sie hier.
Im Jahresbericht 2020 der SPBH finden Sie interessante Auswertungen.
Eine Auswertung der bei Betriebskontrollen festgestellten materiellen Umsetzungsfehler für die Jahre 2008 bis 2019 zeigt Erfreuliches: Die Minderzahlungen (in Prozent der Lohnsumme) bei Schweizer Holzbauunternehmen sind unabhängig von der Betriebsgrösse erkennbar gesunken.
Interessieren Sie weitere Statistiken zu Kontrollen oder aus dem GAV-Vollzug? Der nun vorliegende Jahresbericht 2020, welcher demnächst an alle unterstellten Betriebe verschickt wird, informiert zu diesem und weiteren Themen, welche die SPBH im vergangenen Jahr beschäftigt haben. Den Jahresbericht finden Sie hier.
Erfolgreich mit Qualitätslabel Holzbau Plus
Die Holzbaubranche entwickelt sich stetig weiter. Dabei erfolgreich bleibt, wer sich den Herausforderungen stellt und die veränderten Anforderungen angeht.
Tun Sie es den Holzbau Plus Betrieben gleich. Tragen Sie mit dem Qualitätslabel Ihre Fähigkeiten nach aussen. Zeigen Sie, dass Sie ein ausgezeichneter Betrieb sind.
Melden Sie sich noch heute an. Ob kleiner, mittlerer oder grosser Betrieb - setzen Sie auf das Qualitätslabel Holzbau Plus!
GAV Holzbau – Übergangsregelung Vaterschaftsurlaub
Am 1. Januar 2021 ist die neue gesetzliche Regelung zum Vaterschaftsurlaub in Kraft getreten. Mit der bestehenden GAV-Regelung bestehen deshalb zwei Bestimmungen, deren Beziehung zueinander nicht geklärt ist.
Die Sozialpartner haben sich nun auf eine Übergangsregelung ((Verlinkung auf Schreiben)) bis zum Vorliegen eines revidierten Gesamtarbeitsvertrages verständigt. Demzufolge wird die EO-Entschädigung für den 10tägigen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub an den Mitarbeitenden weitergeleitet und der Arbeitgeber zahlt für diese Zeit die Differenz zwischen der EO-Entschädigung und dem vollen Lohn.
Die Übergangslösung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2021, weshalb die Betriebe gebeten sind, dies bei betroffenen Mitarbeitenden allenfalls nachträglich anzupassen.
Der Rechtsdienst der SPBH steht Ihnen zu diesen und anderen Themen im Bereich GAV Umsetzung und Arbeitsrecht gerne zur Verfügung.