Newsticker

Informationen, Neuigkeiten und Tipps rund um die Sozialpartnerschaft, den GAV Holzbau und Branchenlösungen Holzbau Plus sowie Holzbau Vital.

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03.05.2021

Tipp zur Umsetzung des GAV – Flexibilisierungsmöglichkeiten Arbeitszeit

Der GAV Holzbau bietet verschiedene Flexibilisierungsmöglichkeiten, insbesondere auch im Bereich Arbeitszeit. Ein Beispiel dafür ist das sogenannte «Gleitstundenäufnungsgesuch». Wünscht ein Mitarbeiter einen längeren Arbeitsunterbruch – beispielsweise für eine geplante Reise oder eine Weiterbildung – mit Gleitstunden zu kompensieren, kann ein Betrieb ein Gesuch um zeitweilige Erhöhung des Gleitstundensaldos stellen. Sind die dafür definierten Voraussetzungen von Art. 18g GAV erfüllt und wird das Gesuch genehmigt, können die zulässigen Gleitstundensaldi im Umfang der akzeptierten Stunden überschritten werden, ohne dass für die entstehenden Mehrstunden Zuschläge anfallen.

In diesen und anderen Fragen im Zusammenhang mit den Flexibilisierungsmöglichkeiten im GAV Holzbau berät Sie der Rechtsdienst der SPBH gerne.


04.04.2021

Die ISAB-Plattform steht neu auch Entsendebetrieben offen

Mit Beschluss vom 17. März 2021 hat die Mitgliederversammlung von ISAB deren Reglemente «GAV-Bescheinigung» und «ISAB-Card» soweit angepasst, dass eine Aufnahme von Entsendebetrieben auf der ISAB-Plattform möglich ist. Ähnlich der «GAV-Bescheinigung» für Schweizer Branchenbetriebe können Entsendebetriebe einen «Nachweis Entsendekontrollen» beantragen. Dabei wird auf Informationen aus Kontrollen der Paritätischen Kommissionen abgestützt. Diese Änderungen treten per 1. April 2021 in Kraft.

Weitere Informationen sind auf der Website der SPBH im Bereich «Entsendebetriebe» oder direkt auf der ISAB-Plattform erhältlich, wo sich interessierte Entsendebetriebe anmelden können.


19.03.2021

Schulungen Gesamtarbeitsvertrag Holzbau 2021

Die Termine für die Schulungen GAV-Holzbau 2021 stehen fest. Mit Hilfe von praxisnahen Fallbeispielen, welche gemeinsam gelöst und diskutiert werden, haben Sie die Möglichkeit im Rahmen eines Grundkurses am Morgen und/oder eines Aufbaukurses am Nachmittag, Ihr Wissen im Zusammenhang mit der Auslegung und Umsetzung von gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen zu erweitern.

Mehr Informationen zu den Schulungen finden Sie hier. Die Anmeldung kann über den Bildungskalender oder mittels Anmeldetalon erfolgen.


15.03.2021

Unterstellung der Ehefrauen von Betriebsinhabern

In letzter Zeit haben sich Fragen zur Unterstellung der Ehefrauen von Betriebsinhabern gehäuft. Wir möchten deshalb darauf hinweisen, dass auch die Ehegattin dem GAV Holzbau grundsätzlich unterstellt ist. Sollte sie jedoch eine geschäftsleitende Funktion innehaben oder die einzige Angestellte sein, ist sie vom GAV ausgenommen. Diese und andere Fragen und Antworten finden Sie auf unserer FAQ-Liste.


15.02.2021

Holzbau Vital | Aktion PSA

Die Ausbildung und Information von Mitarbeitenden ist ein wirkungsvolles Mittel, um Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern und somit viel Leid und Kosten zu sparen.

Mit der Aktion PSA stellt Holzbau Vital kurze, ca. 30 minütige Schulungen mit Präsentationen und dazugehörigen Testfragen zur Verfügung. Zusätzlich können nach erfolgter Schulung pro Mitarbeiter Sicherheitsartikel im Wert von Fr. 50.- bezogen werden.

 

05.02.2021

Information Kuzrarbeit

Die von der Arbeitslosenkasse bezahlte Kurzarbeitsentschädigung ist Teil der SUVA-pflichtigen Lohnsumme.

Gemäss GAV-Artikel 53d werden die Beiträge in den Vollzugs- und Bildungsfonds für als dem GAV Holzbau unterstellt erfasste Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz und deren Mitarbeitende auf der Basis der SUVA-pflichtigen Lohnsumme bemessen. Aus diesem Grund kann die Kurzarbeit nicht als Drittleistung geltend gemacht werden.


03.02.2021

Holzbau Plus - Verleihung 2020

Herzliche Gratulation - Vier Holzbaubetriebe haben bis Ende Jahr 2020 erfolgreich den Qualifizierungsprozess durchlaufen und wurden mit dem Qualitätslabel Holzbau Plus ausgezeichnet.

Hier gelangen Sie zur Medienmitteilung.


22.12.2020

Info Schulungen Umsetzungsplattform 2021

Die vor Ort Schulungen zur Umsetzungsplattform wurden aufgrund der neuen Massnahmen gegen das Coronavirus abgesagt und durch Online-Schulungen ersetzt.

Mehr Informationen zu den Kursen finden Sie hier.


10.12.2020

Aufforderung zur Einreichung der Mitarbeiter- und Lohndeklaration 2020

Gestützt auf den GAV Holzbau rufen wir alle Holzbaubetriebe im Geltungsbereich des GAV (Deutschschweiz und Tessin) auf, die Mitarbeiter- und Lohndeklaration inklusive einer Kopie der detaillierten Deklaration 2020 gegenüber der SUVA bis am 28. Februar 2021 einzureichen.

Das Programm zur Erstellung der Mitarbeiter- und Lohndeklaration wird online über die Umsetzungsplattform GAV Holzbau zur Verfügung gestellt. Haben Sie Fragen oder brauchen Unterstützung? Sie erreichen uns wie folgt:

Telefon 044 360 37 85
Mail ld@spbh.ch


25.11.2020

GAV Holzbau – AVE Verlängerung und Ergänzung um Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 13. November 2020 über das von den Sozialpartnern eingereichte Gesuch um Verlängerung und Ergänzung des GAV Holzbau entschieden. Damit wurde der aktuell gültige GAV Holzbau um ein weiteres Jahr, d.h. bis 31. Dezember 2021 allgemeinverbindlich erklärt. Die Ergänzungen um den Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gelten kraft Allgemeinverbindlichkeit ab dem 1. Januar 2021 ebenfalls bis 31. Dezember 2021.

Den Bundesratsbeschluss finden Sie hier.


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