Newsticker
Informationen, Neuigkeiten und Tipps rund um die Sozialpartnerschaft, den GAV Holzbau und Branchenlösungen Holzbau Plus sowie Holzbau Vital.
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AVE auf den 1. Juni 2013 erteilt
Der Bundesrat hat die Bestimmungen des revidierten GAV 2013 auf den 1. Juni 2013 allgemeinverbindlich erklärt. Weitere Informationen finden Sie auf unserem Schreiben, welches heute an sämtliche als dem GAV Holzbau unterstellt erfassten Betriebe verschickt wird.
Zusätzliche Informationen und Dokumente (z.B. GAV Broschüre, Lohntabellen, etc.) finden Sie auf unserer Homepage unter Service / Dokumente.
KTG-Versicherung
In den vergangenen Tagen wurden Holzbau-Betriebe von Versicherungen wegen einer Anpassung der Bedingungen für die Krankentaggeldversicherung angeschrieben. Es geht dabei um die Erhöhung der Taggeldleistungen von 80 % auf 90 % des Bruttolohnes.
Diese Änderung betrifft nur dem LMV unterstellte Betriebe. Für alle dem GAV Holzbau unterstellten Betriebe gilt nach wie vor eine Taggeldleistung von 80 % des Bruttolohnes (Art. 37c GAV Holzbau). Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an die SPBH.
Neue Lohntabellen, GAV Broschüre und Zusatzvereinbarung 2013
Dieser Link fürt direkt auf die entsprechende Seite: GAV-Dokumente.
Jahresarbeitszeitkalender 2013 sind online
Die Jahresarbeitszeitkalender 2013 sind nun alle online abrufbar. Sie finden sämtliche Excel-Dateien zum Download in unserem Service-Bereich.
GAV Holzbau verlängert
Mit dem Bundesratsbeschluss vom 17. Oktober 2011 wird der bisherige GAV Holzbau um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2012 verlängert.
Bundesratsbeschluss zur Zusatzvereinbarung 2011
Der Bundesrat hat die Zusatzvereinbarung 2011 per 1. April 2011 allgemein verbindlich erklärt. Die genauen Informationen finden Sie im Bundesratsbeschluss zur Zusatzvereinbarung 2011.
Information zur Erhöhung der Lohnabzüge
Information zur Erhöhung der Lohnabzüge: Per 1. Januar 2011 belaufen sich die Beiträge an die AHV/IV/EO neu auf 10,3 %. Der Beitrag an die ALV wird auf 2,2 % erhöht! Der Abzug für den Arbeitnehmer erhöht sich dadurch auf 5,15 % (AHV/IV/EO) respektive 1,1 % (ALV). Zudem wird ein Solidaritätsbeitrag von 1 % für Lohnbestandteile zwischen dem maximal versicherten Verdienst (CHF 126'000) und dem zweieinhalbfachen davon (CHF 315'000) eingeführt. Siehe Muster Lohnabrechnung Monatslohn oder Lohnabrechnung Stundenlohn unter GAV-Dokumente im Bereich Service.
Lohnanpassungen - Zusatzvereinbarung 2011
Die Sozialpartner des GAV Holzbau haben sich auf Lohnanpassungen verständigt. Die entsprechende Zusatzvereinbarung 2011 tritt für alle Betriebe mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch den Bundesrat in Kraft (vermutlich Frühjar 2011). Die SPBH empfiehlt allen Betrieben die Lohnanpassungen bereits per 1. Januar 2011 vorzunehmen.
Bundesratsbeschluss zur Zusatzvereinbarung 2010
Der Bundesrat hat die Zusatzvereinbarung 2010 per 1. April 2010 allgemein verbindlich erklärt. Die genauen Informationen finden Sie im Bundesratsbeschluss zur Zusatzvereinbarung 2010.
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