Newsticker
Informationen, Neuigkeiten und Tipps rund um die Sozialpartnerschaft, den GAV Holzbau und Branchenlösungen Holzbau Plus sowie Holzbau Vital.
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Branchenbefragung 2014
Ihre Meinung ist uns wichtig! Haben Sie schon an der Branchenbefragung 2014 teilgenommen? Die Einsendefrist für den Fragebogen wurde neu bis zum 17. Juli 2014 verlängert.
Hier geht es direkt zum Fragebogen für Unternehmer
Hier geht es direkt zum Fragebogen für Mitarbeitende
Neue Telefonnummern
Sie haben neue Möglichkeiten uns zu erreichen. Gerne stellen wir Ihnen zwei neue Telefonnummern zur Verfügung.
Tel. 044 360 37 80 GAV-Recht
Tel. 044 360 37 85 GAV-Umsetzung
Die Hauptnummer Tel. 044 360 37 70 bleibt nach wie vor bestehen.
Für alle Telefonnummern gelten die gleichen Erreichbarkeiten:
Montag-Donnerstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.30 - 16.30 Uhr
Freitags: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr
Neues Merkblatt: Ablauf Betriebskontrolle
Ein neues Merkblatt zum Ablauf einer Betriebskontrolle steht ab sofort unter Service / Dokumente, Merkblätter zu Ihrer Verfügung.
Branchenbefragung 2014
Zum 2. Mal wird eine Branchenbefragung diesen Sommer durchgeführt werden. Die Umfrage richtet sich wie bereits im Jahr 2009 an alle unterstellten Holzbaubetriebe sowie deren Mitarbeitende.
Wir würden uns freuen, wenn Sie auch daran teilnehmen.
Bundesratsbeschluss zur Allgemeinverbindlichkeit der Zusatzvereinbarung 2014
Der Bundesrat hat die Zusatzvereinbarung 2014 zum GAV Holzbau auf den 1. April 2014 allgemeinverbindlich erklärt. Damit sind die neuen Mindestlöhne für alle dem GAV Holzbau unterstellten Mitarbeitenden verbindlich. Gehälter, welche noch nicht den neuen Mindestlöhnen entsprechen, sind auf diesen Zeitpunkt hin anzupassen. Eine generelle Lohnanpassung ist den Mitarbeitenden demgegenüber nicht geschuldet.
Der Bundesratsbeschluss sowie die aktuellen Lohntabellen finden Sie hier.
Abgabetermin für Lohndeklaration 2013
Wir möchten Sie daran erinnern, dass der Abgabetermin für die Lohndeklaration 2013 am 28. Februar 2014 ist. Sofern Sie die Deklaration zusammen mit einer Kopie der SUVA-Deklaration 2013 noch nicht eingereicht haben, bitten wir Sie dies noch zu erledigen. Besten Dank!
Neue Lohntabellen, GAV Broschüre und Zusatzvereinbarung 2014
Die neuen GAV-Dokumente sind jetzt online. Sie finden sie an gewohnter Stelle in der Rubrik Service / Dokumente. Dieser Link führt direkt auf die entsprechende Seite: GAV-Dokumente.
Lehrverträge für 4jährige Lehre als Zimmermann EFZ
Aktuell erreichen uns viele Anfragen von Betrieben, welche Lehrverträge für die Jahre 2014 bis 2018 abschliessen und deshalb Auskunft zum Lohn des 4. Lehrjahres möchten. Dieser steht aktuell leider noch nicht fest. Die Sozialpartner sind bezüglich der Mindestlöhne – einschliesslich der Lehrlingslöhne – zurzeit in Verhandlung. Sobald Ergebnisse vorliegen, werden wir alle Holzbaubetriebe unverzüglich informieren. Bis es soweit ist, empfehlen wir Ihnen, im Lehrvertrag die zurzeit geltenden Lehrlingslöhne (1. Lehrjahr CHF 740.00, 2. Lehrjahr CHF 970.00, 3. Lehrjahr CHF 1‘320.00) aufzuführen Beim 4. Lehrjahr kann „gemäss GAV“ vermerkt werden. Selbstverständlich können auch über diese Mindestvorgaben hinausgehende Lehrlingslöhne vereinbart werden.
Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Lehrlingslöhne zu Beginn des Lehrverhältnisses im kommenden Spätsommer GAV-konform sein müssen. Es empfiehlt sich deshalb, vor Lehrbeginn nochmals zu prüfen, ob die jetzt vereinbarten Löhne den geltenden Mindestlohnbestimmungen zu Lehrbeginn 2014 noch entsprechen, und wo nötig Anpassungen vorzunehmen. Diese Löhne gelten dann während der ganzen Dauer der Lehre.
Neue Auslegungen des Vorstandes
Praxisänderung: Gleitstundenkontrolle bei sehr unregelmässigen Arbeitsverhältnissen
Bei sehr unregelmässigen Arbeitsverhältnissen auf Abruf bis insgesamt maximal 500 Stunden pro Kalenderjahr sind lediglich die über 50 Wochenstunden liegenden Stunden mit 25 % Zuschlag zu entschädigen.
Auszahlungszeitpunkt Gleitstunden
Wechselt ein Betrieb den Auszahlungszeitpunkt der Gleitstunden von März auf Dezember, dürfen im Jahr 2013 ausnahmsweise zweimal Gleitstunden ausbezahlt werden (März und Dezember).
Wandergesellen
Wenn die Erfahrungsjahre eines Wandergesellen nicht bestimmt werden können, kann der Mindestlohn eines Zimmermanns EFZ mit 0 Erfahrungsjahren angewendet werden.
Praxisänderung: Gleitstunden bei Krankheit
Bei krankheitsbedingten Absenzen kann unter gewissen Voraussetzungen (nur für Dauer von Karenztag und Wartezeit, Einverständnis Mitarbeiter, keine Minusstunden) neu anstelle eines Lohnabzuges eine Verrechnung mit Gleitstunden erfolgen. Auf dieser Zahlung ist ein Anteil 13. Monatslohn geschuldet.
Mehr dazu finden Sie in unserer FAQ-Liste.
Holzbau Plus | Neue Labelbetriebe
Wir gratulieren folgenden Betrieben zur Auszeichnung mit dem Qualitätslabel Holzbau Plus:
- Bornhauser AG Holzbau, Weinfelden
- Feldmann & Co. AG, Lyss
- Schäfer Holzbautechnik AG, Aarau
- Tschopp Holzbau AG, Hochdorf
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