Newsticker
Informationen, Neuigkeiten und Tipps rund um die Sozialpartnerschaft, den GAV Holzbau und Branchenlösungen Holzbau Plus sowie Holzbau Vital.
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Bundesratsbeschluss zur Allgemeinverbindlichkeit der Zusatzvereinbarung 2019
Der Bundesrat hat die Zusatzvereinbarung 2019 zum GAV Holzbau auf den
1. März 2020 allgemeinverbindlich erklärt. Damit sind die neuen Mindestlöhne für alle dem GAV Holzbau unterstellten Mitarbeitenden ab diesem Zeitpunkt verbindlich. Gehälter, welche noch nicht den neuen Mindestlöhnen entsprechen, sind auf diesen Zeitpunkt hin anzupassen.
Eine generelle Lohnanpassung ist den Mitarbeitenden nicht geschuldet, d.h. Löhne von Mitarbeitenden, die über den neuen Mindestlöhnen liegen, müssen nicht generell um 1.5 % erhöht werden.
Bezüglich der Lernenden ist darauf hinzuweisen, dass die Mindestlöhne, welche zu Lehrbeginn Gültigkeit haben, massgebend sind. Diese Mindestlöhne sind für die gesamte Lehrzeit gültig, d.h. bei bestehenden Lehrverhältnissen muss keine Anpassung an die neuen Mindestlöhne vorgenommen werden, wenn der bezahlte Lohn den Mindestlohnvorgaben bei Lehrantritt entspricht.
Arbeitssicherheit zahlt sich aus
Bei den Holzbau Vital angeschlossenen und dem GAV Holzbau unterstellten Betrieben ist die Tendenz klar; Berufsunfälle sind rückläufig.
Gesunde Mitarbeitende sind die Grundlage für einen erfolgreichen Betrieb. Es lohnt sich, die Sicherheitskultur im Betrieb zu stärken. Lassen sich so Ausfallzeiten der Mitarbeitenden, der administrative Aufwand sowie die Versicherungsprämien reduzieren. Letztlich bleiben den Mitarbeitenden Unangenehmes erspart.
Schulung Umsetzungsplattform 2020
Die Termine für die Schulung der Umsetzungsplattform GAV Holzbau im Jahr 2020 stehen fest.
Informationen zu den Kurszeiten, dem Veranstaltungsort und zur Anmeldung finden Sie hier.
Aufforderung zur Einreichung der Mitarbeiter- und Lohndeklaration 2019
Gestützt auf den GAV Holzbau rufen wir alle Holzbaubetriebe im Geltungsbereich des GAV (Deutschschweiz und Tessin) auf, die Mitarbeiter- und Lohndeklaration inklusive einer Kopie der detaillierten Deklaration 2019 gegenüber der SUVA bis am 29. Februar 2020 einzureichen.
Das Programm zur Erstellung der Mitarbeiter- und Lohndeklaration wird online über die Umsetzungsplattform GAV Holzbau zur Verfügung gestellt.
Haben Sie Fragen oder brauchen Unterstützung? Sie erreichen uns wie folgt:
Telefon 044 360 37 85
Mail ld@spbh.ch
GAV-Bescheinigung als Download via ISAB
Die SPBH stellt keine GAV-Bescheinigungen mehr aus. Seit August 2019 wird diese Dienstleistung ausschliesslich über die ISAB-Plattform (isab-siac.ch) angeboten.
Über die ISAB-Plattform kann, nach erfolgtem Login durch den Betrieb, eine GAV-Bestätigung jederzeit als pdf-Dokument heruntergeladen werden. Details und Informationen über die Hintergründe von ISAB finden Sie hier.
Branchenbefragung 2019 | Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
Die Branchenbefragung 2019 zu den betrieblichen Erfolgsfaktoren in der schweizerischen Holzbaubranche fand im Oktober und November statt. Alle dem GAV Holzbau unterstellten Arbeitgeber und Arbeitnehmer wurden kontaktiert.
"Prozentsätze zu Teilnehmern der Branchenumfrage entsprechen dem Stand vom 25.11.19"
Schon jetzt ist klar, dass im Vergleich mit der Branchenbefragung 2014 nochmals mehr Arbeitgeber und Arbeitnehmer mitgemacht haben. Wir danken allen Teilnehmern für ihre Beteiligung!
Klicken Sie hier für mehr Informationen und bleiben Sie auf dem Laufenden, wie es mit der Branchenbefragung weiter geht.
Jahresarbeitszeitkalender 2020 auf der Umsetzungsplattform
In Zusammenarbeit mit den Sektionen von Holzbau Schweiz wurden auch für das kommende Jahr wieder Jahresarbeitszeitkalender als Vorlage erstellt. Diesen finden Sie auf der Umsetzungsplattform.
Beim Erstellen eines individuellen betrieblichen Jahresarbeitszeitkalenders kann der Feiertagskalender hilfreich sein. Auch diesen stellen wir Ihnen auf der Umsetzungsplattform zur Verfügung.
- Feiertage 2020-2022
- Hier geht's zur Umsetzungsplattform
Mindestlohnerhöhung um 1.5%
Die Sozialpartner des GAV Holzbau haben eine Zusatzvereinbarung zum Gesamtarbeitsvertrag bezüglich der Mindestlöhne für das Jahr 2020 verabschiedet.
Für 2020 wurde eine generelle Erhöhung der Mindestlöhne um 1.5 Prozent gemäss Lohntabelle des GAV Holzbau vereinbart.
Die SPBH empfiehlt, allen Holzbaubetrieben die Lohnanpassungen per 1. Januar 2020 vorzunehmen. Die entsprechende Zusatzvereinbarung tritt für alle Betriebe aber erst mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch den Bundesrat in Kraft. Sobald diese vorliegt, werden alle dem GAV Holzbau unterstellten Betriebe nochmals vorgängig informiert.
Branchenbefragung GAV Holzbau
Im Oktober 2019 wird zum dritten Mal die Branchenbefragung durchgeführt. Die Umfrage richtet sich an alle dem GAV Holzbau unterstellten Holzbaubetriebe sowie deren Mitarbeitende.
Es wäre schön, wenn Sie auch daran teilnehmen!
Informieren Sie sich hier über die Hintergründe und die Durchführung der Branchenbefragung.
Messe Holz Basel | 15.-19. Oktober 2019
- Wissen Sie Bescheid über das Thema Ladungssicherung?
- Trauen Sie jeder von Ihnen gesicherten Ladung eine Vollbremsung zu?
Fragen sind leicht mit einem Ja zu beantworten. Schliesslich hat man Routine. Aber - Routine verleitet zu schnellen Handgriffen. Schaden kann entstehen.
«durch richtiges Laden verhindern eines Schaden» handeln Sie gemäss diesem Motto!
Machen Sie sich zum Thema Ladungssicherung fit und besuchen Holzbau Vital an der Messe Holz in Basel (Messestand E42, Halle 1.1). Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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