Newsticker

Informationen, Neuigkeiten und Tipps rund um die Sozialpartnerschaft, den GAV Holzbau und Branchenlösungen Holzbau Plus sowie Holzbau Vital.

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06.03.2020

Überarbeitete FAQ-Liste

Häufig gestellte Fragen und deren Antworten fassten wir in der FAQ-Liste zusammen. Darin finden Sie die Auslegungspraxis der SPBH zu bestimmten GAV-Artikeln.

Die FAQ-Liste wurde aktualisiert und um die neu ergangenen Entscheide ergänzt. Die Liste finden Sie auf nachfolgenden Websites:


24.02.2020

Schulungen Gesamtarbeitsvertrag Holzbau 2020

Die Termine für die Schulungen GAV-Holzbau 2020 stehen fest. Mit Hilfe von praxisnahen Fallbeispielen, welche gemeinsam gelöst und diskutiert werden, haben Sie die Möglichkeit im Rahmen eines Grundkurses am Morgen und/oder eines Aufbaukurses am Nachmittag, Ihr Wissen im Zusammenhang mit der Auslegung und Umsetzung von gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen zu erweitern.

Mehr Informationen zu den Schulungen finden Sie hier. Die Anmeldung kann über den Bildungskalender oder mittels Anmeldetalon erfolgen.


17.02.2020

Haben Sie die Lohndeklaration schon erstellt?

Bis zum 29. Februar 2020 haben Sie Zeit, die vollständig ausgefüllte Mitarbeiter- und Lohndeklaration 2019 inklusive einer Kopie der detaillierten SUVA oder AHV-Deklaration auf der Umsetzungsplattform zu übermitteln.

Übrigens – auf dieser Plattform finden Sie diverse Vorlagen (bspw. Arbeitsvertrag).


07.02.2020

Branchenbefragung 2019 | Wettbewerb

Zum dritten Mal wurde eine Branchenbefragung zu den betrieblichen Erfolgsfaktoren in der Schweizerischen Holzbaubranche durchgeführt. Umfrageergebnisse und welches Fazit gezogen werden kann, darüber informieren wir demnächst.

Diejenigen Betriebe, bei denen sich sowohl das Unternehmen als auch mindestens zwei Drittel der Mitarbeitenden an der Befragung beteiligten, nahmen automatisch an einer Verlosung teil. Fünf Betriebe wurden ausgelost und erhalten von der SPBH einen Zustupf für den nächsten Betriebsanlass im Wert von CHF 2'000:

Zudem erhalten 50 ausgeloste Holzbau-Mitarbeitende, die sich an der Befragung beteiligt haben, Reka-Gutscheine im Wert von CHF 200.

Wir gratulieren allen Gewinnern und danken allen Teilnehmern für ihre Beteiligung an der Umfrage!


04.02.2020

Bundesratsbeschluss zur Allgemeinverbindlichkeit der Zusatzvereinbarung 2019

Der Bundesrat hat die Zusatzvereinbarung 2019 zum GAV Holzbau auf den
1. März 2020 allgemeinverbindlich erklärt. Damit sind die neuen Mindestlöhne für alle dem GAV Holzbau unterstellten Mitarbeitenden ab diesem Zeitpunkt verbindlich. Gehälter, welche noch nicht den neuen Mindestlöhnen entsprechen, sind auf diesen Zeitpunkt hin anzupassen.

Eine generelle Lohnanpassung ist den Mitarbeitenden nicht geschuldet, d.h. Löhne von Mitarbeitenden, die über den neuen Mindestlöhnen liegen, müssen nicht generell um 1.5 % erhöht werden.

Bezüglich der Lernenden ist darauf hinzuweisen, dass die Mindestlöhne, welche zu Lehrbeginn Gültigkeit haben, massgebend sind. Diese Mindestlöhne sind für die gesamte Lehrzeit gültig, d.h. bei bestehenden Lehrverhältnissen muss keine Anpassung an die neuen Mindestlöhne vorgenommen werden, wenn der bezahlte Lohn den Mindestlohnvorgaben bei Lehrantritt entspricht.


14.01.2020

Arbeitssicherheit zahlt sich aus

Bei den Holzbau Vital angeschlossenen und dem GAV Holzbau unterstellten Betrieben ist die Tendenz klar; Berufsunfälle sind rückläufig.

Gesunde Mitarbeitende sind die Grundlage für einen erfolgreichen Betrieb. Es lohnt sich, die Sicherheitskultur im Betrieb zu stärken. Lassen sich so Ausfallzeiten der Mitarbeitenden, der administrative Aufwand sowie die Versicherungsprämien reduzieren. Letztlich bleiben den Mitarbeitenden Unangenehmes erspart.


11.12.2019

Schulung Umsetzungsplattform 2020

Die Termine für die Schulung der Umsetzungsplattform GAV Holzbau im Jahr 2020 stehen fest.

Informationen zu den Kurszeiten, dem Veranstaltungsort und zur Anmeldung finden Sie hier.


05.12.2019

Aufforderung zur Einreichung der Mitarbeiter- und Lohndeklaration 2019

Gestützt auf den GAV Holzbau rufen wir alle Holzbaubetriebe im Geltungsbereich des GAV (Deutschschweiz und Tessin) auf, die Mitarbeiter- und Lohndeklaration inklusive einer Kopie der detaillierten Deklaration 2019 gegenüber der SUVA bis am 29. Februar 2020 einzureichen.

Das Programm zur Erstellung der Mitarbeiter- und Lohndeklaration wird online über die Umsetzungsplattform GAV Holzbau zur Verfügung gestellt.
Haben Sie Fragen oder brauchen Unterstützung? Sie erreichen uns wie folgt:

Telefon 044 360 37 85
Mail ld@spbh.ch


02.12.2019

GAV-Bescheinigung als Download via ISAB

Die SPBH stellt keine GAV-Bescheinigungen mehr aus. Seit August 2019 wird diese Dienstleistung ausschliesslich über die ISAB-Plattform (isab-siac.ch) angeboten.

Über die ISAB-Plattform kann, nach erfolgtem Login durch den Betrieb, eine GAV-Bestätigung jederzeit als pdf-Dokument heruntergeladen werden. Details und Informationen über die Hintergründe von ISAB finden Sie hier.


25.11.2019

Branchenbefragung 2019 | Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

Die Branchenbefragung 2019 zu den betrieblichen Erfolgsfaktoren in der schweizerischen Holzbaubranche fand im Oktober und November statt. Alle dem GAV Holzbau unterstellten Arbeitgeber und Arbeitnehmer wurden kontaktiert.

"Prozentsätze zu Teilnehmern der Branchenumfrage entsprechen dem Stand vom 25.11.19"

 

Schon jetzt ist klar, dass im Vergleich mit der Branchenbefragung 2014 nochmals mehr Arbeitgeber und Arbeitnehmer mitgemacht haben. Wir danken allen Teilnehmern für ihre Beteiligung!

Klicken Sie hier für mehr Informationen und bleiben Sie auf dem Laufenden, wie es mit der Branchenbefragung weiter geht.


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