Newsticker
Informationen, Neuigkeiten und Tipps rund um die Sozialpartnerschaft, den GAV Holzbau und Branchenlösungen Holzbau Plus sowie Holzbau Vital.
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Erfolgreich bleiben dank Qualitätslabel
Um den Nachwuchs und Studierende des Holzbaugewerbes auf den GAV-Holzbau und damit auf die Qualitätsmerkmale von Holzbau Plus aufmerksam zu machen, wurden in ÜK-Zentren, Berufsschulen und weiterführenden Schulen Plakate (Deutschschweiz & Tessin) aufgehängt.
Das Qualitätslabel Holzbau Plus stellt den Menschen ins Zentrum. Es steht für eine partnerschaftliche Unternehmenskultur und innovative Personalführung. Holzbau Plus verbessert Ihr Image, erhöht Ihre Wettbewerbsfähigkeit, trägt zur Gewinnung und Bindung von qualifizierten Mitarbeitenden bei. Erfahren Sie mehr zu den Vorteilen sowie dem Qualifizierungsprozess und melden Sie sich noch heute an – damit Sie sich auch in Zukunft erfolgreich am Markt behaupten können.
GAV-Schulungen 2017
Im März und April dieses Jahres wurden GAV Holzbau Schulungen in Zürich, Olten, Landquart und Thun durchgeführt. Mit rund 140 Teilnehmern durften wir erneut eine gute Anmeldezahl verzeichnen und können somit auf einen erfolgreichen Anlass zurückblicken.
Wir freuen uns, auch Sie an einer unserer nächsten GAV Holzbau Schulungen im Frühling nächsten Jahres begrüssen zu dürfen.
Revidierter GAV Holzbau 2018 / Mindestlöhne 2017 und 2018
Die Vertragsparteien des GAV Holzbau haben die Verhandlungen über einen revidierten GAV-Text und die Lohnverhandlungen abgeschlossen und dem Verhandlungsergebnis in ihren Gremien zugestimmt. Die Neuerungen stellen weitgehend eine Festschreibung der aktuellen Vollzugspraxis dar. Ebenfalls verabschiedet wurde eine Erhöhung der Mindestlöhne um 1 %. Diese Anpassungen werden mit der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE), welche auf den 1. Januar 2018 beantragt wurde, in Kraft treten.
Die aktuell gültigen Mindestlöhne (Stand 1. April 2014) haben bis zur Erteilung der AVE weiterhin Gültigkeit. Betriebe, welche aufgrund der Empfehlung von Holzbau Schweiz, die Löhne auf den 1. Januar 2017 um 0.5 % anzuheben, bereits Anpassungen vorgenommen haben, können diese Erhöhungen anrechnen. Sie sind nur noch verpflichtet, allfällig verbleibende Differenzen zu den voraussichtlich ab 1. Januar 2018 geltenden neuen Mindestlöhnen vorzunehmen. Liegen die bezahlten Löhne über den geltenden Mindestlöhnen, müssen keine Erhöhungen vorgenommen werden.
Über die Details der Änderungen im GAV Text sowie die AVE wird die SPBH sämtliche als dem GAV Holzbau unterstellt erfassten Betriebe zu einem späteren Zeitpunkt informieren.
Lesen Sie hier mehr dazu.
SECO-Audit im Flam Bereich – gute Beurteilung der SPBH
Seit 2013 führt das SECO als Aufsichtsorgan über den Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit sogenannte Audits u.a. bei den paritätischen Kommissionen durch. Mit diesen Audits soll sichergestellt werden, dass die beauftragten Vollzugsorgane die durch die Gesetzgebung vorgesehenen Instrumente und Massnahmen wirksam, effizient und ordnungsgemäss einsetzen.
Im Jahr 2016 erfolgte ein solches Audit auch bei der SPBH für den Kanton Zürich. Das Resultat fiel dabei erfreulicherweise gut aus. So wurde die Qualität der SPBH bei der Kontrolle von Entsendebetrieben – jährlich werden ca. 500 ausländische Betriebe und Selbständigerwerbende kontrolliert – als vergleichsweise hoch beurteilt. Optimierungsbedarf wurde indes in der Bearbeitungsdauer festgestellt, wobei als Massnahme zum Abbau der Pendenzen die personellen Ressourcen aufgestockt worden sind. Damit sollte es möglich sein, die offenen Fälle im Laufe des nächsten Jahres massgeblich zu senken.
Durchführung von Betriebskontrollen / Zweitkontrollen
Nach den Vorgaben der zuständigen Organe der Sozialpartner GAV Holzbau wurden bis heute rund 1'000 Betriebe erstmalig kontrolliert. Die Bearbeitung der Fälle dauerte dabei teilweise leider länger als geplant. Die entstandenen Pendenzen konnten aber mittlerweile mehrheitlich abgebaut werden.
Mittlerweile ist ein recht guter Grad in der Umsetzung des GAV festzustellen. Leider gilt dies nicht für alle Betriebe, weshalb Kontrollen weiterhin notwendig sind. Der Vorstand der SPBH hat deshalb beschlossen, den Fokus weiterhin auf den Abschluss der Erstkontrollen zu legen, parallel aber bereits mit der Durchführung von Zweitkontrollen zu beginnen. Diese sollen primär bei Betrieben durchgeführt werden, welche ein eher schlechtes erstes Kontrollergebnis aufwiesen. Im Sinne der Gleichbehandlung unter den Betrieben können gleichzeitig aber auch Betriebe mit einem guten Kontrollergebnis für eine Zweitkontrolle ausgewählt werden. Erste Zweitkontrollen sollen voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2017 in Auftrag gegeben werden.
Lesen Sie hier Details über Zweitkontrollen.
10 Jahre GAV Holzbau
Am Donnerstag, 17. April 2007 fand die Gründungsversammlung der SPBH statt. Damals wurden erste Schritte für die Umsetzung eines aussergewöhnlichen Gesamtarbeitsvertrages in der Holzbaubranche in die Wege geleitet. Der Bundesrat erklärte den GAV Holzbau am 1. Oktober 2007 für allgemeinverbindlich.
GAV-Schulungen 2017
Die Termine für die GAV-Schulungen 2017 stehen fest. Wie im letzten Jahr werden jeweils am Morgen ein Grund- und am Nachmittag ein Aufbaukurs angeboten.
Hier gelangen Sie zu der Seite mit mehr Informationen über die Schulungen. Sollte Ihnen aber schon jetzt klar sein, dass Sie einen Kurs besuchen möchten, dann nutzen Sie doch den Anmeldetalon.
Die GAV-CD-ROM 2017 ist da!
Mit der GAV-CD-ROM 2017 erhalten die Holzbaubetriebe jährliche ein für die Umsetzung des GAV, die Erstellung der Mitarbeiter- und Lohndeklaration sowie die Führung des Betriebes nützliches Instrument. Darauf enthalten sind unter anderem Formulare und Hilfsmittel zur Erstellung eines Arbeitsvertrages, zum Erfassen von Arbeitszeiten und zum Berechnen von Ferien- sowie Gleitstundensaldi.
Möchten Sie eine GAV-CD-ROM 2017 nachbestellen oder haben Sie Fragen zur GAV-CD-ROM 2017? Rufen Sie uns an unter der Nummer 044 360 37 85 oder kontaktieren Sie uns per E-Mail: ld@spbh.ch.
Aufforderung zur Einreichung der Mitarbeiter- und Lohndeklaration 2016
Gestützt auf den GAV Holzbau rufen wir alle Holzbaubetriebe im Geltungsbereich des GAV (Deutschschweiz und Tessin) auf, die Mitarbeiter- und Lohndeklaration inklusive einer Kopie der detaillierten SUVA-Deklaration 2016 bis am 28. Februar 2017 einzureichen.
Für Unterstützung zur Erstellung der Mitarbeiter- und Lohndeklaration 2016, erreichen Sie uns unter der Nummer 044 360 37 85 oder per Mail: ld@spbh.ch.
Wir sind gerne für Sie da!
Lohnverhandlungen 2016/17 - Mindestlöhne 2017
Die Lohnverhandlungen der Sozialpartner des GAV Holzbau für das Jahr 2017 sind zum jetzigen Zeitpunkt noch pendent. Sobald diese abgeschlossen sind, wird die SPBH sämtliche dem GAV Holzbau unterstellten Betriebe unverzüglich über die Ergebnisse informieren.
Ohne entsprechende Einigung der Sozialpartner bleiben die derzeit geltenden Mindestlöhne auch für das kommende Jahr 2017 gültig.
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