Häufige Fragen
Müssen auch Holzbau-Techniker, welche im Schulsemester angestellt sind, Vollzugskostenbeiträge zahlen?
Wenn Mitarbeiter während einer Fortbildung noch in einem Angestelltenverhältnis stehen, aber weder Arbeit leisten noch Lohn erhalten, sind sie nicht dem GAV Holzbau unterstellt. Damit müssen sie auch keine Vollzugskostenbeiträge bezahlen. Dies gilt auch, wenn sie vom Arbeitgeber Beitragszahlungen aus der Berufsförderung erhalten.
Sind auch für noch angestellte Mitarbeiter im Pensionsalter die Vollzugskostenbeiträge zu bezahlen?
Ja, auch für die bereits pensionsfähigen oder schon pensionierten Mitarbeiter sind die Beiträge zu entrichten, denn diese Mitarbeiter profitieren vom GAV und dessen Durchsetzung wie alle anderen auch.
Sind auf dem Lohnausweis die Abzüge für die Vollzugskostenbeiträge separat auszuweisen?
Nein, die Vollzugskostenbeiträge sind in der Pauschale für Berufsabzüge enthalten. Auf der Lohnabrechnung allerdings ist der entsprechende Abzug auszuweisen.