Häufige Fragen
Müssen auch Holzbau-Techniker, welche im Schulsemester angestellt sind, Vollzugskostenbeiträge zahlen?
Wenn Mitarbeiter während einer Fortbildung noch in einem Angestelltenverhältnis stehen, aber weder Arbeit leisten noch Lohn erhalten, sind sie nicht dem GAV Holzbau unterstellt. Damit müssen sie auch keine Vollzugskostenbeiträge bezahlen. Dies gilt auch, wenn sie vom Arbeitgeber Beitragszahlungen aus der Berufsförderung erhalten.