Häufige Fragen
Müssen mit allen Mitarbeitern schriftliche Arbeitsverträge geschlossen werden?
Ja, ausnahmslos, auch mit Teilzeitbeschäftigten, Praktikanten, Aushilfskräften, mit Lernenden und mit leistungsschwachen Mitarbeitern, für die ein bewilligtes Minderleistungsgesuch vorliegt.
Wie ist ein in Bayern staatlich geprüfter Bautechniker mit Fachrichtung Hochbau einzustufen?
Dieser Mitarbeiter ist als Polier mit Fortbildung einzustufen.
Wie ist ein Mitarbeiter, welcher ein BWL-Studium in Deutschland abgeschlossen hat und danach im Holzbau als Schreiner/Zimmermann/Bau-Ingenieur gearbeitet hat, einzustufen?
Dieser Mitarbeiter ist als Holzbau-Arbeiter einzustufen.