Häufige Fragen

Müssen mit allen Mitarbeitern schriftliche Arbeitsverträge geschlossen werden?

Ja, ausnahmslos, auch mit Teilzeitbeschäftigten, Praktikanten, Aushilfskräften, mit Lernenden und mit leistungsschwachen Mitarbeitern, für die ein bewilligtes Minderleistungsgesuch vorliegt.