Häufige Fragen

Ab wann hat ein Mitarbeiter Anspruch auf eine Einstufung als Polier mit Fortbildung und damit auch Anspruch auf den entsprechenden Mindestlohn?

Nach erfolgreich bestandener Prüfung und Erhalt des entsprechenden Diploms muss ein Mitarbeiter als Polier mit Fortbildung eingestuft werden. In diesem Fall hat er Anspruch auf den entsprechenden Mindestlohn nach GAV Holzbau. 

Entsprechen die beiden Weiterbildungen mit Abschluss «dipl. Techniker HF - Bauführung Holzbau» (Ausbildung an Bauschule Aarau) und Abschluss «BSc in Holztechnik» (Ausbildung an der Fachhochschule in Biel) der Funktion Holzbau-Techniker HF Holzbau?

Ja. Diese beiden Abschlüsse entsprechen derjenigen eines Technikers HF Holzbau. Lediglich die Bezeichnungen der beiden Weiterbildungen wurden angepasst. 

In welcher Funktion muss ein Mitarbeitender mit einem branchenfremden Abschluss, welcher in einem Holzbau-Betrieb in seinem erlernten Beruf arbeitet, eingestuft werden?

Es gibt keine spezielle Regelung über Lohnansprüche betreffend Mitarbeitende mit einem branchenfremden Abschluss, welche in einem Holzbau-Betrieb ihren erlernten Beruf ausüben. Mitarbeitende mit einem branchenfremden Abschluss sind demzufolge als Holzbau-Arbeiter einzustufen - eine höhere Funktion vorbehalten. 

Wie ist ein gelernter Ingenieur, welcher ebenfalls die Ausbildung als Zimmermann EFZ erfolgreich absolviert hat, einzustufen, wenn er als Zimmermann arbeiten möchte?

Sollte der Mitarbeitende auf eigenen Wunsch als Zimmermann in einem Holzbaubetrieb angestellt und beschäftigt werden, dann hat der Betrieb analog einem Minderleistungsgesuch ein "Funktionsabstufungsgesuch" bei der SPBH zu stellen. Der Betrieb hat im Gesuch zu begründen, dass diese Anstellung auf Wunsch des Mitarbeitenden erfolgt und dass dieser mit der Anstellung als Zimmermann EFZ sowie den entsprechenden Erfahrungsjahren einverstanden ist. 

Wie ist ein in Bayern staatlich geprüfter Bautechniker mit Fachrichtung Hochbau einzustufen?

Dieser Mitarbeiter ist als Polier mit Fortbildung einzustufen. 

Wie ist ein Mitarbeiter, welcher ein BWL-Studium in Deutschland abgeschlossen hat und danach im Holzbau als Schreiner/Zimmermann/Bau-Ingenieur gearbeitet hat, einzustufen?

Dieser Mitarbeiter ist als Holzbau-Arbeiter einzustufen.

Wie ist ein technischer Kaufmann in einem Holzbaubetrieb einzustufen?

Die Einstufung eines technischen Kaufmannes ist im Einzelfall zu prüfen. Es kommt dabei auf seine abgeschlossene Aus-/Weiterbildung und auf seine tatsächliche Tätigkeit im Betrieb an.