Häufige Fragen

Sind die Geschwister des Betriebsinhabers ebenfalls dem GAV Holzbau unterstellt?

Ja. Geschwister des Betriebsinhabers, welche im Betrieb des Betriebsinhabers beschäftigt sind, sind dem GAV Holzbau unterstellt, wenn sie in einer vom personellen Geltungsbereich erfassten Funktion tätig sind.

Sind die Verwandten des Geschäftsführers dem GAV Holzbau unterstellt?

Ja. Die Verwandten des Geschäftsführers, welche im Betrieb beschäftigt sind, sind dem GAV Holzbau unterstellt, sofern sie in einer vom personellen Geltungsbereich erfassten Funktion tätig sind. Die Ausnahmeregelung von Art. 3d GAV ist auf Verwandte des Geschäftsführers, der selbst nicht Inhaber ist, nicht anwendbar.

Untersteht auch die Ehegattin des Betriebsinhabers dem GAV Holzbau?

Ja. Die Ehefrau des Betriebsinhabers ist grundsätzlich dem GAV Holzbau unterstellt. Sollte sie eine geschäftsleitende Funktion innehaben oder die einzige Angestellte sein, ist sie vom GAV Holzbau ausgenommen.